Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.
In der Vertreterversammlung (VV) vom 30. Juni hat der KV-Vorstand den Abrechnungsprozess der Corona-Teststellen dargelegt und sich den Fragen der VV gestellt.
Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Teil der ärztlichen Beratung für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT. Ärzt:innen können den Flyer bei der KV Berlin bestellen.
Der Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus mit der DAK-Gesundheit wurde aufgrund rechtlicher Regelungen zum 1. Juli 2022 angepasst.
Seit dem 1. Juli 2022 können auch Versicherte der BIG direkt gesund in den DAK-Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie eingeschrieben werden.
Rückwirkend wurden die Erstattungsbeträge für die TI-Erstausstattung und verschiedene TI-Anwendungen angehoben. Außerdem werden zusätzliche Kartenterminals finanziert.
Die AOK Nordost und die KV Berlin haben für die Rahmenvereinbarung Onkologie Ziele in Bezug auf die ärztliche Verordnung von Krankenbeförderung vereinbart.
Wegen der aktuellen Corona-Infektionszahlen dürfen Vertragsärzt:innen Patient:innen wieder am Telefon krankschreiben. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. November befristet.
Vor planbarer Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators besteht Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Die KV Berlin und die TK haben ihren Onkologie-Vertrag erweitert und in Module strukturiert. Das Modul 2 regelt, wie Urolog:innen am Vertrag teilnehmen und Leistungen abrechnen dürfen.
Nach der ersten Verhandlungsrunde zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes zwischen KBV und GKV-Spitzenverband haben beide Parteien den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen.