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Qualitätssicherung
Psychologische Psychotherapeut:innen: Psychoanalyse als Einzel- und/oder Gruppenbehandlung bei Erwachsenen und/oder Kindern
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
Psychotherapie bei Erwachsenen und/oder Kindern u. Jugendlichen
Abschnitt 35.1 EBM
- 35130 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Kurzzeittherapie)
- 35131 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Langzeitzeittherapie)
- 35140 EBM Biographische Anamnese
- 35141 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die vertiefte Exploration
- 35150 EBM Probatorische Sitzung
- 35151 EBM Psychotherapeutische Sprechstunde
- 35152 EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung
- 35163 - 35169 EBM Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
- 35173 - 35179 EBM Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Abschnitt 35.2.1 EBM
Analytische Psychotherapie in Einzelbehandlung
- 35411 EBM Kurzzeittherapie 1
- 35412 EBM Kurzzeittherapie 2
- 35415 EBM Langzeittherapie
Abschnitt 35.2.2 EBM
Analytische Psychotherapie in Gruppenbehandlung
- 35523 - 35529 EBM Kurzzeittherapie 1 und 2
- 35533 - 35539 EBM Langzeittherapie
Abschnitt 35.2.3 EBM
Strukturzuschläge (werden durch die KV zugesetzt)
- 35571 EBM Einzeltherapie
- 35572 EBM Gruppentherapie
- 35573 EBM Psychotherap. Sprechstunde/Akutbehandlung
Abschnitt 35.3 EBM
- 35600 - 35602 EBM Anwendung und Auswertung von Testverfahren/Verfahren
Wer kann die Leistung beantragen?
Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten
Fachliche Anforderungen
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut
und
- Fachkundenachweis gemäß § 95c Abs. 2 SGB V über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Psychoanalyse
Für Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen
- Nachweis über mindestens 200 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse und Erfahrungen in der Einzelpsychotherapie, einschließlich der Entwicklungspsychologie, der Lernpsychologie, der verfahrensspezifischen Grundlagen psychischer Störungen und Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen und der verfahrensspezifischen Anwendung psychotherapeutischer Methoden und Techniken
und
- Nachweis über mindestens 200 Therapieeinheiten eingehende praktische Erfahrungen und Fertigkeiten durch Patientenbehandlungen bei Kindern und Jugendlichen in mindestens drei Behandlungsfällen, davon mindestens ein Behandlungsfall in Langzeittherapie mit einer Mindestbehandlungsdauer entsprechend dem ersten Bewilligungsschritt für eine Langzeittherapie gemäß § 30 Psychotherapie-Richtlinie für das jeweilige Psychotherapieverfahren und mindestens ein Behandlungsfall in Kurzzeittherapie – unter Supervision von mindestens 50 Stunden
Hinweis: Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an oder über entsprechend anerkannte Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vermittelt worden sein.
Für Gruppentherapien
- eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppenpsychotherapie des jeweiligen Psychotherapieverfahrens:
- mindestens 48 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik
und - mindestens 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in der Gruppe
und - mindestens 60 Therapieeinheiten kontinuierliche Gruppenbehandlung – auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 30 Stunden
- mindestens 48 Stunden eingehende theoretische Kenntnisse in der Gruppenpsychotherapie und Gruppendynamik
Wichtig: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume