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Bedarfsplan für Berlin
Bedarfsplan für Berlin
Bedarfsplan für den Zulassungsbezirk Berlin
Anlage 1 zum Bedarfsplan (Stichtag 01.01.2023, Veröffentlichung 14.04.2023)
Gemeinsames Landesgremium für das Land Berlin
Fortschreibung zum Letter of Intent (LOI) / Anpassung der Tabellen zur Versorgungs-
steuerung mit bezirklichen Versorgungsgraden (Datenstand: 01.01.2023, Veröffentlichung 14.04.2023)
Letter of Intent: Versorgungssteuerung auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013
Pressemitteilung: Gemeinsames Landesgremium beschließt Strategie zur gerechteren Ärzteverteilung in Berlin
Infoseite des Landesgremiums
Weitere Informationen
Themenseite der KBV
KBV-Praxiswissen: Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2012
Für den Zulassungsbezirk Berlin gilt seit dem 28.10.2020 ein neuer Bedarfsplan. Hierbei ist zu beachten, dass der neue Bedarfsplan Berlin für die Arztgruppe der Hausärzte gemäß § 11 Absatz 3 Satz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie eine abweichende Raumordnung vorsieht. Es erfolgt eine Gliederung in drei Planungsbereiche:
- Planungsbereich I: Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln
- Planungsbereich II: Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg
- Planungsbereich III: Treptow-Köpenick
Nähere Erläuterungen hierzu sind in den Grundsätzen des Bedarfsplans 2020 zu finden.
Neue Zulassungsmöglichkeiten für Hausärzte
Mit Beschlüssen vom 18.11.2022, wirksam am 18.11.2022 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Hausärzte Überversorgung in den Planungsbereichen II und III Berlin, gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 17 Absatz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie nicht besteht.
Die Feststellungen erfolgen gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. §§ 17 Absatz 3, 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage, dass Zulassungen
- in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) im Umfang von 85,5 Niederlassungsmöglichkeiten
- in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) im Umfang von 49,5 Niederlassungsmöglichkeiten
erfolgen dürfen.