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Verordnung
Impfen
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Verordnungsberatung
verordnung@kvberlin.de
030 31 003-999 (Service Center)
Rechtsgrundlagen
bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Schutzimpfungs-Richtlinie
Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Impfvereinbarungen
In der bundesweit verbindlichen Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wird der GKV-Leistungsumfang für präexpositionelle Impfungen definiert.
Die Impfvereinbarungen regeln in der Anlage 1 die Vergütung und die abzurechnenden Symbolnummern.
Verordnung von Impfstoffen:
Die Verordnung von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erfolgt für die GKV ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16)
- ohne Namensnennung des Versicherten
- zu Lasten der AOK Nordost
- unter Kennzeichnung der Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf)
Auf diesem Arzneiverordnungsblatt sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
Grippeimpfstoff – aktuelle Bezugsquellen für Impfstoff der Saison 2020/2021
Der Berliner Apothekerverein hat uns informiert, dass in den Berliner Apotheken noch Grippeimpfstoff der aktuellen Saison 2020/2021 vorrätig ist. Dabei handelt es sich vorwiegend um Grippeimpfstoff aus der Bundesreserve. Grippeimpfstoffe für Erwachsene ab 65 Jahren sind auch noch vorrätig.
Arztpraxen die Grippeimpfstoff der aktuellen Saison benötigen setzten sich bitte dem Berliner Apothekerverein unter: info@bav-berlin.de in Verbindung. Dort erhalten Sie Informationen zu den vorrätigen Grippeimpfstoffen in den Apotheken in Ihrer Nähe. Um die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu erleichtern geben Sie bitte den gewünschten Impfstoff und Ihre Kontaktdaten, inkl. Postleitzahl Ihrer Praxis, an.
Für die Ausstellung der Rezepte beachten Sie bitte Nachfolgendes:
- Verwenden Sie das Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- Ohne Namensnennung eines Versicherten ausstellen
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind zu kennzeichnen (z.B. durch Ankreuzen)
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Grippeimpfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- Bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2021“ (dient der Apothekenabrechnung)
- Die Bestellung erfolgt produktbezogen