Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Verordnung
Kontakt
Verordnungsberatung
verordnung@kvberlin.de
030 / 31 003-999 (Service Center)
Rechtsgrundlagen
bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Schutzimpfungs-Richtlinie
Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Impfvereinbarungen
Weitere Informationen
Lieferengpässe
Handlungshinweise bei Lieferengpässen
PEI
RKI
STIKO-Empfehlungen
In der bundesweit verbindlichen Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wird der GKV-Leistungsumfang für präexpositionelle Impfungen definiert.
Die Impfvereinbarungen regeln in der Anlage 1 die Vergütung und die abzurechnenden Symbolnummern.
Verordnung von Impfstoffen:
Die Verordnung von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erfolgt für die GKV ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16)
- ohne Namensnennung des Versicherten
- zu Lasten der AOK Nordost
- unter Kennzeichnung der Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf)
Auf diesem Arzneiverordnungsblatt sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
Influenza-Impfstoffe für die Saison 2023/2024 (Stand 20.02.2023)
Die Influenza-Impfstoffe für die nächste Saison können bis zum 28. Februar 2023 in der Apotheke Ihrer Wahl vorbestellt werden.
Seit Herbst 2022 können auch Apotheken Impfungen gegen Influenza anbieten. Zur Ermittlung der Bestellmenge können Sie vorab in Ihrem Umfeld klären, ob das neue Angebot Auswirkungen auf die Durchführung der Influenza-Impfungen in Ihrer Praxis haben könnte.
Darüber hinaus orientieren Sie sich bitte am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich Zusammensetzung Ihres Patient:innenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben.
Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2024“ (dient der Apothekenabrechnung)
- Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Auf dem verwendeten Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
Eine Übersicht der verfügbaren Impfstoffe finden Sie in den Verordnungs-News 01/2023.
Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie – Personen ab 60 Jahren
Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen. Erwachsene ab 60 Jahren haben laut der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) nur noch Anspruch auf eine Impfung mit dem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination.
Influenza-Impfstoffe für die Saison 2022/2023 (Stand 29.03.2022)
Vorbestellfrist für Influenza-Impfstoffe der Saison 2022/2023 verlängert
Sie können Ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen für die nächste Saison bis zum 1. April 2022 in der Apotheke Ihrer Wahl vorbestellen. Für die Bestellmenge orientieren Sie sich bitte am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich Zusammensetzung Ihres Patient:innenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben. Die Influenza-Impfstoffe werden produktbezogen bestellt. Eine Übersicht der verfügbaren Impfstoffe finden Sie in den Verordnungs-News 14/2021.
Verordnungen von Influenza-Impfstoffen für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall) auf einem Muster-16-Formular (rosa Rezept) mit folgenden Angaben:
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) ankreuzen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2023“ (dient der Apothekenabrechnung)
- die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes
Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
Anspruch gemäß Schutzimpfungsrichtlinie – Personen ab 60 Jahren
Für Personen ab dem Alter von 60 Jahren ist laut Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) eine Impfung mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination durchzuführen.
Bei nicht Verfügbarkeit des Hochdosis-Influenza-Impfstoffes besteht auch in der Saison 2022/2023 für Personen ab 60 Jahren die Möglichkeit, bei Bedarf und soweit sie zustimmen den konventionellen Influenza-Impfstoff einzusetzen. Diese Ausnahmeregelung hat das Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. März 2023 verlängert. Damit wurde auch geregelt, dass der Hochdosis-Influenza-Impfstoff – trotz der deutlich höheren Kosten – als wirtschaftlich gilt.
Influenza-Impfstoffe für die Saison 2021/2022 (Stand 15.03.2021)
Die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern“ wurde am 11. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Danach haben Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, im Rahmen der Verfügbarkeit der vor-handenen Impfstoffe Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadriva-lenten Influenza-Impfstoff mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombi-nation (konventioneller Influenza-Impfstoff). Der Anspruch auf einen Influenza-Hochdosis-Impfstoff nach § 20i Absatz 1 des SGB V (entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie) bleibt unberührt. Die Verordnung besagt außerdem, dass eine Verordnung des Influenza-Hochdosis-Impfstoffs als wirtschaftlich gilt. Die Verordnung tritt am 31. März 2022 außer Kraft.
Somit können die GKV-Versicherten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in der Saison 2021/2022 sowohl mit dem konventionellen Influenza-Impfstoff als auch mit dem Influenza-Hochdosis-Impfstoff geimpft werden.
Die Ausstellung der Rezepte erfolgt folgendermaßen:
- Verwenden Sie das Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- Ohne Namensnennung eines Versicherten ausstellen
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind zu kennzeichnen (z.B. durch Ankreuzen)
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Grippeimpfstoff - ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- Bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2022“ (dient der Apothekenabrechnung)
- Die Bestellung erfolgt produktbezogen
Preisübersicht Grippeimpfstoffe Saison 2021/2022, Stand 10.12.2020
Grippeimpfstoff | GKV-Belastungspreis pro Dosis (anhand der 10er Packung berechnet) | zugelassenes Anwendungsalter (gemäß aktueller Fachinformation) |
Afluria® Tetra 2021/2022 | 10,88 € | Erwachsene ab 18 Jahren |
Influvac® Tetra 2021/2022 | 12,32 € | Erwachsene und Kinder ab 3 Jahren |
Xanaflu® Tetra 2021/2022 | 12,70 € | Erwachsene und Kinder ab 3 Jahren |
Influsplit® Tetra 2021/2022 | 12,93 € | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Vaxigrip® Tetra 2021/2022 | 12,93 € | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Flucelvax® Tetra 2021/2022 | 13,18 € | Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren |
Fluad® Tetra 2021/2022 | 19,21 € | Erwachsene ab 65 Jahren |
Efluelda® 2021/2022 | 40,55 € | Erwachsene ab 60 Jahren |
Den im Einzelfall benötigten nasalen Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren (Fluenz® Tetra 2021/2022, GKV-Belastungspreis pro Dosis 26,39 €) bestellen Sie bitte ebenfalls wie oben beschrieben.
Die Hersteller von Influenza-Impfstoffen haben zum Teil die Vorbestellfristen verlängert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an „Ihre“ Apotheke oder an die Außendienstmitarbeiter des entsprechenden Herstellers.