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Kontakt

Verordnungsberatung

030 / 31 003-999 (Service Center)



Rechtsgrundlagen

bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Schutzimpfungs-Richtlinie

Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Impfvereinbarungen


Aktuelles:
Der neue Pneumokokken-Impfstoff Apexxnar® kann ab sofort für GKV-Versicherte über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Die Anspruchsberechtigten sowie die Dokumentationsziffern sind in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) definiert.

In der bundesweit verbindlichen Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) wird der GKV-Leistungsumfang für präexpositionelle Impfungen definiert.

Die Impfvereinbarungen regeln in der Anlage 1 die Vergütung und die abzurechnenden Symbolnummern.

Verordnung von Impfstoffen

Die Verordnung von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erfolgt für die GKV ausschließlich (auch im Einzelfall):

  • auf einem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16)
  • ohne Namensnennung des Versicherten
  • zu Lasten der AOK Nordost
  • unter Kennzeichnung des Feldes Impfstoff mit dem Eintrag der Ziffer 8 und Sprechstundenbedarf mit dem Eintrag der Ziffer 9

Auf diesem Arzneiverordnungsblatt sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.

Influenza-Impfstoffe

Bestellung Saison 2024/2025 (Stand 10.01.2024)

Bestellung Saison 2023/2024 (Stand 20.02.2023)

COVID-19-Schutzimpfung

Die COVID-19-Schutzimpfung ist seit dem 8. April 2023 Bestandteil der Regelversorgung. Der Übergang in die Regelversorgung, d.h. Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), führt im Wesentlichen zu den gleichen Regelungen wie für andere Impfstoffe auch. 

Die Zurverfügungstellung des Impfstoffes durch den Bund bleibt voraussichtlich bis zum Jahresende unverändert.

Anspruchsberechtigte laut SI-RL

Zugelassene Impfstoffe (Stand 06.03.2024)

Bestellung und Lieferung

Vergütung

Dokumentation

Kodierung

Nebenwirkungen und Haftung