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Qualitätssicherung Arthroskopie - Was Praxen für 2020 wissen müssen
Arthroskopie von Knie und Schulter
Hygiene
Hygieneverordnung seit 29.6.2012 in Kraft
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030 / 31 003-467
QS-team-3@kvberlin.de
Arthroskopie
Eine Arthroskopie ist eine Untersuchung eines Gelenks mit einem speziellen Endoskop (ein mit Lichtquelle und Spiegelvorrichtung versehenes Instrument), dem Arthroskop. Um diese arthroskopische Leistung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen zu dürfen, muss die Ärztin oder der Arzt eine Qualifikation nachweisen, die die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen.
Wer kann die Leistung beantragen?
- alle niedergelassenen und ermächtigten Chirurgen und Orthopäden
Fachliche Anforderungen
- Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren und bei sonstigen stationsersetzenden Leistungen gemäß § 15 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V
und
- Weiterbildung Spezielle Orthopädische Chirurgie im Gebiet Orthopädie (berechtigt zur arthroskopischen Behandlung aller Krankheitszustände; keine Einzelnachweise erforderlich)
oder
- Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Chirurgie oder Orthopädie mit Nachweis über mindestens 180 selbstständig erbrachte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung berechtigten Arztes
oder
- Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (für posttraumatische arthroskopische Behandlungen) mit Nachweis über mindestens 180 selbstständig erbrachte arthroskopische Operationen unter Anleitung eines zur Weiterbildung berechtigten Arztes
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Räumliche Trennung des Operationsraumes von den Räumen des allgemeinen Praxisbetriebes. Außerdem sind Wasch- und Reinigungsbecken sowie Bodenabläufe im Operationsraum nicht zulässig. Ein Monitoring ist vorzuhalten.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Änderungsanzeige Leistungsort