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030 / 31 003-307
QS-team-1@kvberlin.de
Zervix-Zytologie
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 01762 EBM Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Primärscreening)
- 01766 EBM Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Abklärungsdiagnostik)
- 01826 EBM Zytologische Untersuchung des Portio-Abstrichs im Rahmen der Empfängnisregelung
- 19327 EBM Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) von der Portio-Oberfläche und/oder aus dem Zervixkanal (kurativ)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztin und Facharzt für Pathologie
- Fachärztin und Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen
Fachliche Befähigung des zytologieverantwortlichen Arztes
- Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
und - Nachweis einer mindestens halbjährigen ganztägigen Tätigkeit oder einer vom Umfang her vergleichbaren, maximal zweijährigen berufsbegleitenden Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor (Anforderungen siehe unten), mit der persönlichen Beurteilung von mindestens 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen (ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung) mindestens 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sein müssen
und - erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung (Anlage 1, § 3 Abs. 1 Nr. 3)
oder - Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer anderen, von der KV anerkannten, gleichwertigen Prüfung
Das zytologische Labor muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Der anleitende Arzt muss die Voraussetzungen für die fachliche Befähigung zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix uteri erfüllen sowie mindestens 2 Jahre in der gynäkologisch-zytologischen Diagnostik tätig gewesen sein.
- Die Einrichtung muss über eine Lehrsammlung mit mindestens 200 Präparaten verfügen, in der eine repräsentative Auswahl von Präparaten enthalten ist, die negative, unklare und positive Zellbilder beinhaltet.
- In der Einrichtung müssen jährlich mindestens 12.000 Fälle beurteilt werden. Einrichtungen, die zytologische Präparate von gynäkologischen Fachabteilungen zur Beurteilung erhalten, sind geeignet, wenn sie mindestens 6.000 Fälle im Jahr befunden, die einen hohen Anteil histologisch abklärungsbedürftiger Befunde aufweisen.
Fachliche Befähigung der Präparatebefunder (unter Aufsicht und Anleitung des zytologieverantwortlichen Arztes)
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als „Zytologisch tätiger Assistent“ (ZTA) an Fachschulen für ZTA (Zytologie-Schulen)
oder - erfolgreich abgeschlossene staatliche Prüfung als „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“ (MTA-L) an einer staatlich anerkannten Lehreinrichtung mit einer anschließenden ganztägigen einjährigen praktischen Tätigkeit in einer Laboreinrichtung der Zervix-Zytologie.
- In dieser Zeit müssen mindestens 3.000 Fälle der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie selbständig vorgemustert worden sein.
- Die vorgelegten Zeugnisse müssen Angaben darüber enthalten, dass theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen erworben wurden: Systematische Präparatevormusterung, technische Beurteilung der Präparate auf ihre Brauchbarkeit zur ärztlichen Diagnostik, Erkennung verschiedener Floren und Hinweiszeichen auf Krankheitserreger, Erkennung der verschiedenen Zelltypen einschließlich der Erkennung von Endozervikalzellen.
- Der zytologieverantwortliche Arzt muss die Qualifikation der im Zytologie-Labor tätigen Präparatebefunder bei der Kassenärztlichen Vereinigung durch die Vorlage von Zeugnissen und / oder Bescheinigungen namentlich belegen.
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Die Zytologie-Einrichtung muss über einen zytologischen Arbeitsplatz mit folgender Mindestausstattung verfügen:
- Annahmebereich
- Färberaum oder -bereich
- Mikroskopierraum oder -bereich
- Archivbereich
- Lagerbereich
Der Färberaum oder -bereich muss vom übrigen Laborbereich räumlich getrennt sein, die geltenden Vorschriften zum Umgang mit Gefahrenstoffen bzw. Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten. Zum Mikroskopierraum oder -bereich gehört ein binokulares Mikroskop mit einer Mindestausstattung mit 10x und 40x Objektiven sowie den entsprechenden 10x und 12x Okularen. Zum Zwecke der internen Fortbildung muss ein Diskussionsmikroskop oder eine vergleichbare Einrichtung im Labor vorhanden sein.
Weitere Anforderungen
Die Präparatebefundung muss in den Räumen der zytologischen Einrichtung an einem zytologischen Arbeitsplatz erfolgen.
Aufrechterhaltung
40 Stunden themenbezogene Fortbildungen sind innerhalb von 2 Kalenderjahren nachzuweisen, dies gilt für den zytologieverantwortlichen Arzt als auch für die unter seiner Anleitung und Aufsicht tätigen Präparatebefunder, wovon 10 Stunden pro Jahr als einrichtungsinterne Fortbildungen abgegolten werden können. Die Nachweise sind bis zum 31.03. des Nachweiszeitraumes einzureichen.
Dokumente zum Download
Fragebogen zum Nachweis der themenbezogenen Fortbildung
Jahresstatistik zur Durchführung von zytologischen Untersuchungen
Gemäß § 8 Abs. 1 der QS-Vereinbarung Zervix-Zytologie (gültig seit 01.01.2015) hat der zytologieverantwortliche Arzt eine Jahresstatistik zu erstellen.
Die Datenübertragung der Jahresstatistik erfolgt in elektronischer Form und ist jeweils bis zum 31. August des Folgejahres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin einzureichen. Diese überprüft die Daten auf Vollständigkeit und erstellt eine jährliche Gesamtstatistik, die den Ärzten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt wird („Benchmark-Berichte“)
Vorlage für die Jahresstatistik einfach öffnen, ausfüllen, speichern und an die KV Berlin zurücksenden.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Zervix-Zytologie
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume