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Zervix-Zytologie

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 01762 EBM Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 6 für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Primärscreening)
  • 01766 EBM Zytologische Untersuchung gemäß Teil III. C. § 7 mittels Zytologie der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Abklärungsdiagnostik)
  • 01826 EBM Zytologische Untersuchung des Portio-Abstrichs im Rahmen der Empfängnisregelung
  • 19327 EBM Zytologische Untersuchung eines oder mehrerer Abstriche(s) von der Portio-Oberfläche und/oder aus dem Zervixkanal (kurativ)

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen
Jahresstatistik zur Durchführung von zytologischen Untersuchungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Zervix-Zytologie 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume