Schliessen
InstagramYoutube

Gesund schwanger
gemäß § 140a SGB V

Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:

  • SNR 81300: Risikoscreening mit ausführlicher Beratung
  • SNR 81301: Frühultraschall - entsprechend medizinischer Indikation -  in der 4. bis zur vollendeten 8. SSW
  • SNR 81302: Infektionsscreening in der 16. bis zur vollendeten 24. SSW

Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die die Leistungen bei nachgewiesener Qualifikation (§ 5 Absatz 1 der o.g. Vereinbarung) im praxiseigenen Labor erbringen:

  • SNR 81303: Laborkostenpauschale für die Ermittlung des Nugent-Score und des Mykoseerregerbefalls

Vertragsärzte, die die GOP 32050 nach dem EBM erbringen, sind berechtigt, die Laborkostenpauschale nach der SNR 81303 abzurechnen.

 


Wer kann die Leistungen beantragen?
Fachliche Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Arzt
Teilnahmeerklärung und Patienteninformation Versicherter