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Belegärztliche Tätigkeit

Ambulant ausgeführte vertragsärztliche Leistungen, die einem Vertragsarzt nach den Grundsätzen der Vergütung für stationäre Behandlung honoriert werden, wenn der Kranke unmittelbar im Anschluss an diese Leistungen in die stationäre Behandlung desselben Vertragsarztes genommen wird.