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Verordnung
Hilfsmittel
Kontakt
Beratungsärztinnen KV Berlin
Hilfsmittel@kvberlin.de
030 / 31 003-999 (Service Center)
Rechtsgrundlagen
bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA
Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte. Für sie gibt es keine Richtgrößen und damit auch keine Budgetierung. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt jedoch auch für Hilfsmittel.
Hilfsmittel, wie zum Beispiel Seh- und Hörhilfen, sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen. Für die Verordnung gilt die Hilfsmittel-Richtlinie.