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18.07.2022

Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus: Änderungen zum 1. Juli

Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Der Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus mit der DAK-Gesundheit wurde aufgrund rechtlicher Regelungen zum 1. Juli 2022 angepasst.

Die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Juli 2022:

  • Die zusätzliche Basisuntersuchung (SNR 91018, 2,50 Euro) ist nicht mehr Bestandteil des Vertrags und kann somit nicht mehr abgerechnet werden. 
  • Ärzt:innen können Ihre Teilnahme bis vier Wochen zum Quartalsende kündigen (vorher drei Monate).
  • Auftragsweise betreute Personen gemäß § 264 Abs. 1 oder 2 SGB V und auf der eGK gespeicherte „Besondere Personengruppen“ (der Ziffern 4 oder 9) können nicht in den Vertrag eingeschrieben werden.
  • Die Anlagen 1 bis 5 wurden an die gültigen Diagnoseschlüssel des ICD-10-GM-2022 angepasst.
  • Alle Anlagen wurden inhaltlich und redaktionell überarbeitet.
  • Die Anlage 12 „Behandlungspfad“ ist entfallen.

Bitte neue Anlagen zur Einschreibung von Versicherten verwenden

Für die Einschreibung der Versicherten müssen die Teilnahmeerklärung, Versicherteninformation und das Datenschutzmerkblatt (Anlagen 8 bis 10) in ihrer aktuell gültigen Fassung verwendet werden. Diese Anlagen sind derzeit nur bei der DAK-Gesundheit und KKH aktualisiert und stehen hier zum Download zur Verfügung. Die Anlagen der beigetretenen Krankenkassen (HEK und TK) werden zeitnah ausgetauscht und erhalten bis dahin ihre Gültigkeit.

Zum Hintergrund der vertraglichen Änderungen: Die Anpassungen wurden aufgrund des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes notwendig, das den § 73c SGB V als Rechtsgrundlage für die besondere ambulante ärztliche Versorgung aufgehoben hat. Der DAK-Vertrag musste somit zum 1. Juli 2022 auf die neue Rechtsgrundlage § 140a SGB V umgestellt werden.