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Schmerztherapie

Die Schmerztherapie richtet sich an chronisch schmerzkranke Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und dadurch eigenständigen Krankheitswert erlangt hat und bei denen der Schmerz zu einem beherrschenden Krankheitssymptom geworden ist.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 30700 EBM Grundpauschale
  • 30702 EBM Zusatzpauschale
  • 30704 EBM Zuschlag für die Erbringung in einer schmerztherapeutischen Einrichtung
  • 30708 EBM Beratung / Erörterung / Abklärung (nur abrechenbar mit Genehmigung der GOP 30700 und 30702)

Hinweis: Die GOP 30708 ist nur in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen die Grundpauschale gemäß GOP 30700 berechnet worden ist.


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
    Räumliche Voraussetzungen
    Apparative Voraussetzungen
    Weitere Anforderungen

     

    Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

    Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
    Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
    Antrag auf Abrechnungsgenehmigung/Einrichtung
    Verpflichtungserklärung