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29.07.2022

Rahmenvereinbarung Onkologie mit der AOK Nordost ergänzt

Onkologie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Die AOK Nordost und die KV Berlin haben für die Rahmenvereinbarung Onkologie Ziele in Bezug auf die ärztliche Verordnung von Krankenbeförderung vereinbart.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 haben sich die AOK Nordost und die KV Berlin unter Einbeziehung des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) auf eine neue Zielvereinbarung zur ärztlichen Verordnung von Krankenbeförderungen und der Auswahl des medizinisch geeigneten Transportmittels verständigt.

Als Grundlage dienten Abrechnungsdaten der an der Rahmenvereinbarung teilnehmenden Praxen aus dem Jahr 2021: Für die Verordnung von Krankenbeförderung worden in dem Jahr gegenüber der AOK Nordost zu 48 Prozent Krankentransportfahrten abgerechnet und zu 52 Prozent Fahrten per Taxi und Mietwagen. Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit worden für diese Anteile jetzt Zielmarken vereinbart. 

Folgendes legt die Zielvereinbarung fest (neue Anlage 6 zum Vertrag):

  • Bis 31. Dezember 2022: Der Anteil der Verordnungen an Krankentransportwagen soll um 18 Prozentpunkte auf 30 Prozent reduziert und somit der Anteil an Taxi und Mietwagenfahrten um 18 Prozentpunkte auf 70 Prozent erhöht werden.
  • 1. Januar bis 31. Dezember 2023: Der Anteil der Verordnungen an Krankentransportwagen soll um nochmals 10 Prozentpunkte auf 20 Prozent reduziert und somit der Anteil an Taxi und Mietwagenfahrten um weitere 10 Prozentpunkte auf 80 Prozent erhöht werden.

Im Gegenzug ruht das Ziel zur Belieferung der enteralen Ernährung seit dem 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023.

Die neue Zielvereinbarung hat keine Auswirkung auf die Vergütung.