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Medizinische Rehabilitation

Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann medizinische Rehabilitation über Vordruck Muster 61 verordnen. Ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich.

Zwar erfordern die Beratung über und die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unter anderem spezielle Kenntnisse in der Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), die nach den Weiterbildungsordnungen weitestgehend Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung sind. Diese Kenntnisse sollten jedoch erweitert und vertieft werden.

Online-Fortbildung zur medizinischen Rehabilitation im KBV-Fortbildungsportal