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Medizinische Rehabilitation
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KBV-Infoseite: Rehabilitation
KBV-PraxisWissen: Medizinische Rehabilitation
KBV-Praxisinformationen: Neues Formular 61 – Abrechnungsgenehmigung entfällt
Ansichtsexemplar Muster 61 (gültig ab 01.04.2016)
Broschüre für Ärzte: Reha für Kinder und Jugendliche
Flyer für Eltern: Reha für Kinder und Jugendliche
Medizinische Rehabilitation
Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann medizinische Rehabilitation über Vordruck Muster 61 verordnen. Ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich.
Zwar erfordern die Beratung über und die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unter anderem spezielle Kenntnisse in der Anwendung der ICF, die nach den Weiterbildungsordnungen weitestgehend Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung sind. Diese Kenntnisse sollten jedoch erweitert und vertieft werden.
Online-Fortbildung zur medizinische Rehabilitation im KBV-Fortbildungsportal
Die KBV bietet den Vertragsärzten eine Online-Fortbildung zur medizinischen Rehabilitation an. Diese steht im Fortbildungsportal der KBV zur Verfügung. Die KBV hat das Fortbildungsangebot erarbeitet, um insbesondere Ärzten, die bisher keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnet haben, die zu beachtenden Grundlagen und Besonderheiten näher zu bringen. Hintergrund ist, dass seit dem 1. April 2016 alle Vertragsärzte medizinische Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen dürfen, ohne hierfür eine besondere Qualifikation nachweisen zu müssen.
Fortbildungsinhalt und Lernzielkontrolle
Der Lerninhalt wird in einem Foliensatz strukturiert erläutert und gliedert sich in folgende Themenbereiche:
- Rahmenbedingungen der Rehabilitation
- Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
- Einleitung und Verordnung einer Rehabilitation
- Anwendungsbeispiele
Die Lernzielkontrolle erfolgt über zehn Multiple-Choice-Fragen. Beantwortet der Arzt alle zehn Fragen richtig, erhält er zwei CME-Punkte. Für sieben bis neun richtige Antworten wird ein CME-Punkt vergeben. Bei weniger als sieben richtig beantworteten Fragen kann die Lernzielkontrolle bis zu zweimal wiederholt werden. Dabei ist eine Wiederholung frühestens nach 24 Stunden möglich.
Auf Wunsch des Arztes werden die CME-Punkte elektronisch an seine Ärztekammer übertragen und dem Fortbildungskonto gutgeschrieben.
Die Fortbildung zur medizinischen Rehabilitation wurde durch die Ärztekammer Berlin zertifiziert. Vertragsärzte, die an der Schulung teilnehmen wollen, benötigen einen Anschluss an das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen. Um an der Fortbildung teilzunehmen, melden Sie sich in Ihrem KV-Portal an und wählen aus der Übersicht der Anwendungen des KBV-Fortbildungsportals aus. Ärzte, die noch keinen Zugang zum sicheren Netz haben, benötigen zunächst einen Anschluss.