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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Medizinische Rehabilitation
Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt kann medizinische Rehabilitation über Vordruck Muster 61 verordnen. Ein Qualifikationsnachweis ist nicht erforderlich.
Zwar erfordern die Beratung über und die Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unter anderem spezielle Kenntnisse in der Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), die nach den Weiterbildungsordnungen weitestgehend Gegenstand der ärztlichen Weiterbildung sind. Diese Kenntnisse sollten jedoch erweitert und vertieft werden.
Online-Fortbildung zur medizinischen Rehabilitation im KBV-Fortbildungsportal
Die KBV bietet den Vertragsärzt:innen drei Online-Fortbildungen zur medizinischen Rehabilitation an. Diese stehen im Fortbildungsportal der KBV zur Verfügung. Die KBV hat das Fortbildungsangebot erarbeitet, um insbesondere Ärzt:innen, die bisher keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnet haben, die zu beachtenden Grundlagen und Besonderheiten näher zu bringen. Hintergrund ist, dass seit dem 1. April 2016 alle Vertragsärzt:innen medizinische Rehabilitation zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen dürfen, ohne hierfür eine besondere Qualifikation nachweisen zu müssen.
Für ein eingeschränktes Indikationsspektrum dürfen seit April 2018 auch Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen Leistungen zur Reha und Soziotherapie abrechnen.
Die erste Fortbildung thematisiert die Rahmenbedingungen der Verordnung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Die zweite Fortbildung enthält Anwendungsbeispiele, die niedergelassene Ärzt:innen und Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen unterstützen sollen, das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Die dritte Fortbildung stellt Regelungen vor, die seit Juni 2022 für die Verordnung einer geriatrischen Rehabilitation gelten.
Die Online-Fortbildungen zur medizinischen Rehabilitation werden durch die Ärztekammer Berlin mit jeweils sechs CME-Punkten zertifiziert. Sie setzen sich aus den Lerninhalten und zehn Multiple-Choice-Prüfungsfragen zusammen.
Für Ärzt:innen besteht die Möglichkeit, die CME-Punkte elektronisch an ihre Ärztekammer übertragen und dem Fortbildungskonto gutschreiben zu lassen.
Schulungsteilnehmer:innen benötigen einen Anschluss an das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Anmeldung erfolgt im KV-Portal – hier wird aus der Übersicht der Anwendungen des KBV-Fortbildungsportals ausgewählt. Gegebenenfalls ist eine Freischaltung für das Fortbildungsportal erforderlich.