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Strukturfonds zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes

Die KV Berlin bildet gemäß § 105 Abs. 1a SGB V ab dem 01.01.2023 zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds und stellt hierfür 0,2 Prozent von der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Die Krankenkassen entrichten zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds. 

Die Krankenkassen stellen darüber hinaus gemäß § 105 Abs. 1b SGB V einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,7 Mio. EUR als Einmalbetrag im Jahr 2023 zweckgebunden zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes außerhalb der MGV zur Verfügung.

Wie auch in den letzten Jahren wird die KV Berlin auf dieser Seite einen entsprechenden Bericht bis zum 31. August des Folgejahres (2024) über die Verwendung der Mittel nach § 105 Abs. 1a SGB V sowie nach § 105 Abs. 1b SGB V veröffentlichen.

Berichte über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds

Die KV Berlin ist verpflichtet, ein Bericht zu veröffentlichen, der die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfondes und der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes dokumentiert.

Bericht für das Kalenderjahr 2022
Bericht für das Kalenderjahr 2021
Bericht für das Kalenderjahr 2020
Bericht für das Kalenderjahr 2019 (korrigierte Fassung)