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Verträge und Recht
Strukturfonds zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes
Die KV Berlin bildet gemäß § 105 Abs. 1a SGB V ab dem 01.01.2024 zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung einen Strukturfonds und stellt hierfür 0,2 Prozent von der nach § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung. Die Krankenkassen entrichten zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds.
Die Krankenkassen stellen darüber hinaus gemäß § 105 Abs. 1b SGB V einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 3,3 Mio. EUR als Einmalbetrag im Jahr 2024 zweckgebunden zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes außerhalb der MGV zur Verfügung.
Wie auch in den letzten Jahren veröffentlicht die KV Berlin auf dieser Seite einen entsprechenden Bericht bis 31.08. des Folgejahres (2025) über die Verwendung der Mittel nach § 105 Abs. 1a SGB V (2024) sowie nach § 105 Abs. 1b SGB V (2024).
Vertrag
gültig vom: 01.01.-31.12.2024
Vertrag vom 01.02.2024 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin
Archiv
gültig vom: 01.01.-31.12.2023
Vertrag vom 13.07.2023 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin
gültig vom: 01.01.-31.12.2022
Vertrag vom 15.03.2022 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes
gültig vom: 01.01.-31.12.2021
Vertrag vom 23.04.2021 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes
gültig vom: 01.01.-31.12.2020
Vertrag vom 17.08.2020 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes
gültig vom: 11.05.-31.12.2019
Vertrag vom 21.10.2019 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes
Berichte über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds
Die KV Berlin ist verpflichtet, ein Bericht zu veröffentlichen, der die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfondes und der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes dokumentiert.
Bericht für das Kalenderjahr 2023
Bericht für das Kalenderjahr 2022
Bericht für das Kalenderjahr 2021
Bericht für das Kalenderjahr 2020
Bericht für das Kalenderjahr 2019 (korrigierte Fassung)