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Homöopathie
(Vertrag mit der IKK classic)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen: 

  • SNR 81200A bis SNR 81206A

 


Wer kann die Leistung beantragen?
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist das Führen der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
Weitere Anforderungen
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen.

 

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Teilnahme- und Einverständniserklärung Versicherter