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Homöopathie
(Vertrag mit der IKK classic)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen: 

  • SNR 81200A bis SNR 81206A

 


Wer kann die Leistung beantragen?
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Teilnahme- und Einverständniserklärung Versicherter