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Ab 01.04.2020: Vergütung bei klassischer Homöopathie mit SECURVITA und IKK classic neu geregelt
Praxisinformation: Homöopathie-Vertrag von SECURVITA und KBV
Fragen und Antworten zum Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie
Kontakt
030 / 31 003-594
QS-team-1@kvberlin.de
Homöopathie
(Vertrag mit der SECURVITA BKK)
Die SECURVITA BKK übernimmt für ihre Versicherten die Kosten für eine klassisch homöopathische Behandlung. Dazu hatten die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Krankenkasse 2009 einen Homöopathievertrag abgeschlossen, an dem auch die KV Berlin beteiligt ist. Diesem Vertrag sind die BKK Linde, die Daimler BKK, die BKK 24, die BKK Pfaff, die BKK Herkules, die actimonda krankenkasse sowie die Novitas BKK beigetreten. Für bereits teilnehmende Ärztinnen und Ärzte ist keine neue Teilnahmeerklärung erforderlich.
Die Leistungen werden außerhalb der Gesamtvergütung und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen vergütet.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 81200B bis SNR 81206B
Wer kann die Leistung beantragen?
- Voraussetzung für die Teilnahme ist das Führen der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ oder das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ.
Weitere Anforderungen
- Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an anerkannten homöopathischen Fortbildungen
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Teilnahme- und Einverständniserklärung Versicherter
Teilnahme- und Einverständniserklärung Versicherter (gültig ab 01.01.2025)
Hinweis: Es dürfen bzw. sollen Folgeanamnesen, Repertorisationen und Analysen sowie Beratungen ohne zuvor geleistete Erstanamnese abgerechnet werden. Die Erstanamnese, die nach Ansicht vieler homöopathischer Ärztinnen und Ärzte nur einmal im Leben erbracht werden muss, kann auch schon im Rahmen des IV-Vertrages des DZVhÄ erbracht worden sein. Bitte beachten Sie hierzu auch den FAQ-Katalog.