Amtliche Bekanntmachungen
Archiv
Amtliche Bekanntmachungen 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen 1/2024
Öffentliche Zustellung
1. Quartal 2026
1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Teilnahmevoraussetzungen und die Vergütung für die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten in Berlin gemäß § 3 Abs. 7 und § 9 der Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) „Onkologievereinbarung“ i.d.F. der 2. Ergänzungsvereinbarung vom 05.03.2019
vom 21.01.2026
In der o.g. Änderungsvereinbarung wurden mit Wirkung zum 01.01.2026
- die Basisvergütung und der Qualifikationszuschlag angepasst,
- die GOP 86522 neu aufgenommen.
Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten mit Gestationsdiabetes auf der Grundlage des § 140a SGB V (Gestationsdiabetes-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der TK, der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH, der hkk, der HEK, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der Knappschaft und der SVLFG
vom 10.02.2026
1. Änderungsvereinbarung zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistun-gen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V
vom 13.01.2026
Die o.g. Änderungsvereinbarung regelt unter anderem:
- die basiswirksame Erhöhung der MGV aufgrund humangenetischer Leistungen (im Jahr 2025) und aufgrund des erwarteten Mehrbedarfs für die GOPen 06331 und 06332 (im 4. Quartal 2025)
- die Festsetzung der auf die Leistungen des Versorgungsbereichs der allgemeinen hausärzt-lichen Versorgung entfallenden MGV zum 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2026 sowie de-ren Fortschreibung in den Folgejahren
- die Änderung der KV-internen SNR 94211 in die SNR 96211 bzgl. der Förderung der augen-ärztlichen Grundversorgung von Versicherten bis zum vollendeten 5. Lebensjahr zum 1. Juli 2025 (der Förderzuschlag wird automatisch durch die KV Berlin zugesetzt, es muss daher selbst keine SNR angesetzt werden)
- die Aufnahme neuer Leistungen mit EGV-Vergütung zum 1. Oktober 2025 (GOPen 33053, 01481 und 40682)
14. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V in Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, dem Home Care Berlin e.V., dem Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. und den Krankenkassen-/verbänden
vom 27.01.2026
Im Bereich der Pflege hat es Anpassungen der Vergütungen (Anlage 2b) für das Jahr 2026 gegeben.
13. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung zum 01.04.2025: Erhöhung der ärztlichen Vergütung und Austausch der Anlage 2a – rückwirkend zum 01.04.2025
vom 20.11.2025
Heilmittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 i. V. m. Abs. 7 SGB V für das Jahr 2025 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek)
vom 22.01.2026
Die Heilmittelvereinbarung regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Heilmittel, den Arbeitsausschuss und die Steuerungsmaßnahmen sowie die Ergebnismessung. Das Heilmittel-Ausgabenvolumen für das Jahr 2025 beträgt 740.282.668 Euro. Die Heilmittelvereinbarung gilt vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.
Der Gesamtvertrag vom 21.10.2008 zwischen der KV Berlin und der BIG direkt gesund (handelnd als IKK Landesverband Berlin) wurde gemäß den geltenden Bestimmungen aktualisiert und trat in seiner aktualisierten Fassung am 01.01.2026 in Kraft.
vom 28.11.2025
Der Vertrag regelt die vertragsärztliche Versorgung der im Bezirk der KV Berlin wohnhaften Mitglieder der Innungskrankenkassen einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen durch alle im KV-Bezirk Berlin an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzt:innen.
Bestandteile des Vertrages sind insbesondere der Inhalt des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä) in seiner jeweils gültigen Fassung (§ 82 Abs. 1 Satz 2 SGB V), nähere Regelungen, die sich aus dem BMV-Ä ergeben bzw. abweichende Regelungen zum BMV-Ä sowie Verträge und Vereinbarungen als Anlagen zu diesem Vertrag.
In den nächsten Monaten ist geplant, auch die anderen Gesamtverträge (BKK, KNAPPSCHAFT, vdek, AOK Nordost) zu aktualisieren.
Öffentliche Ausschreibung der KV Berlin für die Vergabe eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening für die Screening-Einheit 01 Berlin
vom 12.01.2026
Die KV Berlin vergibt einen Versorgungsauftrag im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA und der Anlage 9.2 BMV-Ä für eine dritte Vertragsärztin bzw. einen dritten Vertragsarzt zur gemeinsamen Ausübung mit den bereits vorhandenen Programmverantwortlichen Ärzten und Ärztinnen für die Screening-Einheit 01 Berlin (zutreffend für die Bezirke Mitte, Spandau und Reinickendorf). Die Ausschreibung richtet sich an Ärzte und Ärztinnen der Fachgebiete Diagnostische Radiologie, Radiologische Diagnostik, Radiologie sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern des Landes Berlin mit dem Ziel der Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Feststellung von Anhaltspunkten auf eine Gefährdung ihres Wohls gemäß § 73c SGB V (Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V)
vom 28.11.2025

