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2. Quartal 2023


3. Änderungsvereinbarung ab dem 01.10.2022 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztli-chen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V

vom 18.04.2023

Gegenstand der 3. Änderungsvereinbarung sind insbesondere

  • die nicht basiswirksame Erhöhung der MGV aufgrund der außergewöhnlichen Belastung der ambulanten Versorgung durch akute Atemwegserkrankungen insbesondere bei Versicherten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und
  • die extrabudgetäre Vergütung neuer Leistungen (im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege, insbesondere Leistungen des Abschnitts 37.7 EBM).

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2. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V (Impfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

vom 09.05.2023

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4. Nachtrag zum Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (J2) zwischen der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (KBV) und der BVKJ-Service GmbH

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4. Nachtrag zum Vertrag über Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin (U10, U11) zwischen der Knappschaft und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (KBV) und der BVKJ-Service GmbH

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4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 140 a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten zwischen der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 03.04.2023

Der Vertrag nach § 140 a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten resultiert ursprünglich aus einem Vergabeverfahren der AOK Nordost. Die KV Berlin hat hierfür am 05.07.2019 den entsprechenden Zuschlag erhalten. Der Vertrag trat mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet nach Ablauf von vier Jahren. 
Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass die Laufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2025 verlängert wird.

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