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Weitere Informationen

Plausibilitätsprüfung (Infoseite)

Bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
Abrechnungsprüfungs-Richtlinien
(nach § 106d SGB V)

Plausibilitätsvereinbarung

KV Berlin und die Verbände der Krankenkassen haben eine Vereinbarung über die Durchführung der Prüfung der Abrechnung auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität gemäß § 106a SGB V (Plausibilitätsvereinbarung) geschlossen.