Schliessen
InstagramYoutube

Plausibilitätsvereinbarung

KV Berlin und die Verbände der Krankenkassen haben eine Vereinbarung über die Durchführung der Prüfung der Abrechnung auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität gemäß § 106a SGB V (Plausibilitätsvereinbarung) geschlossen.