KV Berlin und IKK BB haben den Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung zum 01.01.2025 angepasst.
Die energie-BKK tritt dem Vertrag zum 01.01.2025 bei. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen hat der BKK Landesverband Bayern die Bestellung von Flyern/Postkarten auf 50 Stück angepasst.
3. Änderungsvereinbarung mit DAK-Gesundheit geschlossen
KV Berlin und DAK-Gesundheit passen den Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie mit Wirkung zum 01.01.2025 an.
Ab 1. Januar aktualisiert: Anhang 2 zum EBM mit OPS-Kodes
Zu Jahresbeginn wird das Verzeichnis der operativen Prozeduren im EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Dabei werden neue Kodes aufgenommen.
Bewertungsausschuss passt Regelung zur Abrechnung an
Ärzt:innen können die Prophylaxe bei Säuglingen auch dann berechnen, wenn sie die Beratung zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und abgerechnet haben. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Oktober.
9. Nachtrag zum Vertrag „Hallo Baby“ mit Wirkung zum 01.10.2024 geschlossen
Der BKK Landesverband Süd wird ab 2025 Vertragspartner. Der Beitritt weiterer Krankenkassen ist möglich. Die Leistung des ärztlichen Beratungsgesprächs zur Förderung der natürlichen Geburt entfällt.
KV Berlin und BARMER haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
KV Berlin und KNAPPSCHAFT haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
1. Änderungsvereinbarung tritt zum 01.10.2024 in Kraft
Im Zuge einer Umstellung der Rechtsgrundlage des Vertrages über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Klein-/Kindern mit der KNAPPSCHAFT wurde der Vertrag angepasst.
6. Änderungsvereinbarung AOKen und 7. Änderungsvereinbarung vdek u.a. mit Wirkung zum 01.10.2024 abgeschlossen
Die KV Berlin schließt mit der AOK Nordost (handelnd als Landesverband für alle AOKen) die 6. und mit vdek, IKKn, BKKn, KNAPPSCHAFT und SVLFG die 7. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung.
Die Änderungen betreffen vor allem den EBM-Abschnitt 1.5 „Ambulante Betreuung und Nachsorge“ zur Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry sowie einige Detailänderungen.
Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung ab Oktober bei Aortenaneurysmen
Ab 1. Oktober 2024 können Ärzt:innen Leistungen der Zweitmeinung bei Aortenaneurysmen erbringen, nachdem sie eine Genehmigung zur Zweitmeinung bei der KV Berlin beantragt und erhalten haben.
Die KV Berlin hat mit vdek, BKKn, IKKn, SVLFG und Knappschaft mit Wirkung zum 01.07.2024 die 6. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung abgeschlossen.
Neufassung der Satzungsimpfvereinbarung mit der Novitas BKK
Durch die Neufassung sollen satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für die Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher gestaltet werden.
Im Zusammenhang mit der Hybrid-DRG-Verordnung nach § 115f SGB V hat der Bewertungsausschuss (BA) einen Beschluss zur Übergangsregelung in Kapitel 5 gefasst.
Schutzimpfungsvereinbarung mit der AOK Nordost zum 1. Juli 2024 angepasst
In die Berliner Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 aufgenommen.
Modul 1 zum 01.07.2024 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt
Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wurde der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zum 01.07.2024 im Rahmen der 6. Änderungsvereinbarung geändert.
3. Änderungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft
Die AOK Nordost und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben zur Satzungsimpfvereinbarung im Land Berlin eine 3. Änderungsvereinbarung geschlossen.
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Aufschlag für den organisatorischen Overhead im Rahmen des Mammographie‐Screening‐Programms zu erhöhen und das Verfahren im EBM zum 1. Juli umzustellen.
Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen können derzeit an der jährlichen Befragung „PraxisBarometer Digitalisierung“ teilnehmen, um ihre Erfahrungen und Erwartungen zu teilen.
Seit dem 1. Juli müssen Vertragsärzte operative Eingriffe bei Brustimplantaten an das neue Implantateregister Deutschland melden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gebührensätze für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen werden angehoben
Zum 1. Juli steigen die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,22 Prozent. Zudem werden neue Leistungen aufgenommen, etwa zur Schmerztherapie.
Ab dem 1. Juli müssen Praxen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermitteln.
Seit 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Für Haus- und Facharztpraxen gibt es Hinweise zur Patientinneninformation.
Bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe werden zum 1. Juli 2024 die Anforderungen an die fachliche Befähigung geändert. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Zum 1. Juli 2024 wird es zwei Änderungen bei den Vordrucken für die Muster 12, Muster 12 EM und Muster 21 geben. Die alten Formulare dürfen ab diesem Datum nicht mehr verwendet werden.
Anpassungen in der Rahmenvereinbarung Onkologie zum 1. Juli
Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wird der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse geändert.
Systemische Therapie zukünftig auch für Kinder und Jugendliche
Die Systemische Therapie kann zukünftig für alle in der Psychotherapie-Richtlinie festgelegten Indikationen bei Kindern und Jugendlichen angewendet werden.
Der Bewertungsausschuss hat Änderungen im EBM beschlossen, unter anderem die Verlängerung der Übergangsregelung beim Verfahren der PSMA-Positronenemissionstomographie (PET).
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen abrechenbar
Ärzt:innen können prä- und postoperative Leistungen bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung über den EBM abrechnen. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2024 und ist befristet.
Die KV Berlin und die mkk – meine krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. April in Kraft.
Die KV Berlin und die Techniker Krankenkassen haben sich auf grundlegende vertragliche Änderungen geeinigt. Diese betreffen u. a. die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Zi startet jährliche Befragung zur wirtschaftlichen Situation der Praxen
Für die aktuelle Datenerhebung zur Wirtschaftslage und zu Versorgungsstrukturen werden ca. 68.000 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen angeschrieben. Die Online-Befragung läuft bis Ende April.
Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen neu geregelt
Die Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen von psychotherapeutischen Leistungen wurden teilweise neu geregelt. Die Psychotherapie-Vereinbarung wurde angepasst und gilt ab 1. April 2024.
Änderungen in der Ultraschall-Vereinbarung zur Stichprobenprüfung
In der Ultraschall-Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2024 die Prüfquote zur Stichprobenprüfung reduziert und das Bewertungsschema der KBV wurde als Anlage VIII aufgenommen.
Stereotaktische Radiochirurgie in QS-Vereinbarung aufgenommen
Für die Leistungserbringung der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) benötigen Vertragsärzt:innen eine Genehmigung der KV Berlin. Die entsprechende QS-Vereinbarung wurde angepasst.
Neue Vereinbarung mit der Mobil Krankenkasse geschlossen
Die KV Berlin und die Mobil Krankenkasse haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen geeinigt. Diese tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patient:innen kann der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen weiter bis zum 30. Juni 2024 abgerechnet werden.
Ausnahmeregelungen für Narkosen gelten unverändert
Anästhesist:innen können wie bisher in bestimmten Ausnahmefällen Narkosen und Analgosedierungen bei Eingriffen aus dem Abschnitt 2 des AOP-Katalogs durchführen und abrechnen.
Hybrid-DRG-Verordnung ab 1. Januar 2024: Abrechnung noch nicht möglich
Da das BMG aus rechtlichen Gründen keine Regelungen zum Abrechnungsverfahren treffen konnte, muss nun die Selbstverwaltung ein Verfahren finden und die Hybrid-DRG in der Praxis „gangbar machen“.
Der Kooperationsvertrag zur Durchführung von Impfungen gegen das Mpox-Virus durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen im Land Berlin mit dem Impfstoff Jynneos® wurde zum 13. Dezember aufgehoben.
Der Bewertungsausschuss hat Anfang Dezember mehrere Beschlüsse gefasst, die zu einer Weiterentwicklung des ambulanten Operierens und Förderung der Ambulantisierung beitragen sollen.
Bestimmte Leistungen ab 2024 auch in der Videosprechstunde abrechenbar
Ärzte und Psychotherapeuten können Leistungen, die bei der Verordnung von medizinischer Rehabilitation oder häuslicher Krankenpflege vergütet werden, ab Januar in der Videosprechstunde abrechnen.
Anpassung der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2024
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Mindestpatientenzahl in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen.
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Patienten eine geänderte Versicherteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden Krankenkassen angepasst.
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen den Versicherten eine geänderte Patienteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden BKKen angepasst.
Anhebung der Altersgrenze beim bundesweiten Mammographie-Screening-Programm
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs im Rahmen des Mammographie-Screenings auch für Frauen zwischen dem 70. und 75. Lebensjahr möglich sein.
Neue Vereinbarung mit der BIG direkt gesund geschlossen
Die KV Berlin und die BIG direkt gesund haben sich auf eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfvereinbarungen geeinigt. Diese tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
Vergütung der PSMA-PET zur Indikationsstellung einer Therapie mit Pluvicto® geregelt
Seit 1. Oktober können Ärzt:innen eine Vergütung für die Indikationsstellung einer Therapie mit dem Arzneimittel Pluvicto® mittels der PSMA-Positronenemissionstomographie erhalten.
Zusatzpauschale für die Beobachtung nach der Behandlung mit Spravato®
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Oktober eine neue GOP aufgenommen, die sich auf die Beobachtung des Patienten nach der Behandlung mit Spravato® bezieht.
Seit dem 1. Oktober besteht eine Vergütung für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit COVID-19 unter der intravenösen Infusionstherapie mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Xevudy®).
Onkologie-Vereinbarung zum 1. Oktober 2023 angepasst
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 einige Anpassungen der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen.
TK-Versicherte: Vergütung für U-Untersuchungen zum 1. Oktober angehoben
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 mit der Techniker Krankenkasse wurden zum 1. Oktober aktualisiert und die Vergütung von 53 auf 58 Euro erhöht.
Anpassung der QS-Vereinbarung Schmerztherapie zum 1. Oktober
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 einige Anpassungen der QS-Vereinbarung Schmerztherapie beschlossen. Genehmigungsinhaber sind hiervon nicht betroffen.
Neue Funktion im Online-Portal zeigt Nachweiszeiträume der Fortbildungsverpflichtung an
Der individuelle Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V kann ab dem 1. Oktober 2023 über das Online-Portal eingesehen werden.
Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen: Vergütung festgelegt
Zum 1. Oktober können Leistungen für die SRS zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen abgerechnet werden. Dazu werden drei neue GOP in den EBM aufgenommen.
Nach Kritik von KBV und KVen hat das BMG die Festlegungen zur TI-Finanzierung überarbeitet. U. a. erhalten große Praxen eine höhere Pauschale und die Frist für den eArztbrief wurde verschoben.
Öffentliche Zustellung von Bescheiden auf der Website der KV Berlin
Können Bescheide nicht an die jeweiligen Adressat:innen zugestellt werden, informiert die KV Berlin künftig öffentlich auf der Website der KV Berlin, dass ein Bescheid abholbereit ist.
Dokumentation für DMP Diabetes mellitus Typ 2 im 3. Quartal abschließen
Die Dokumentationssoftware für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 wird zum 1. Oktober geändert. Praxen sollten die Dokumentationen für das 3. Quartal 2023 vor dem Software-Update abschließen.
FAMK-Versicherte gelten ab Oktober als Privatpatient:innen
Beamte, die dem hessischen Beihilferecht unterliegen und bei der FAMK versichert sind, können ab dem 4. Quartal 2023 nicht mehr über die KV Berlin abgerechnet werden.
Bessere sektorenübergreifende Versorgung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Der intersektorale Datenaustausch bei der Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen steht im Fokus des Projekts „CAEHR“. Fachärzt:innen für Innere Medizin können sich an dem Projekt beteiligen.
Neue abrechenbare Leistung nach AOK-Vertrag und kostenfreie MFA-Schulungen
Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patienten kann ab dem 1. Juli der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen abgerechnet werden und MFA können Schulungen besuchen.
Magenspiegelungen werden mit einem Zuschlag gefördert
Die Ösophago-Gastroduodenoskopie wird als neue förderungswürdige Leistung in den Honorarvertrag 2023 der KV Berlin aufgenommen. Der Zuschlag wird bei der Abrechnung automatisch zugesetzt.
ASV-Abrechnungsvereinbarungen einfach über das Online-Portal verwalten
Ab dem 1. Juli können ASV-teilnehmende Ärzt:innen ASV-Abrechnungsvereinbarungen mit der KV Berlin einfach und schnell über eine neue Funktion im Online-Portal der KV Berlin abschließen und verwalten.
Unterschriftenverfahren mit weiteren Krankenkassen abgeschlossen
Rückwirkend zum 1. April und 8. April gelten für Versicherte der Ersatzkassen, BKKn, IKKn, SVLFG, Knappschaft die neuen Vergütungen für die Grippeschutzimpfung und COVID-19-Schutzimpfung.
Beratungsgespräch zum Geburtsmodus bleibt Leistung von „Hallo Baby“
Ärzt:innen können im Rahmen des KBV-Vertrages „Hallo Baby“ weiterhin Schwangere im letzten Schwangerschaftsdrittel zum Geburtsmodus beraten und die Leistung abrechnen.
Entbudgetierung in der Kinder- und Jugendmedizin: Details stehen fest
Seit dem 2. Quartal 2023 greift die gesetzlich festgelegte Entbudgetierung für Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sowie bestimmten Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Beratung zur Zweitmeinung ab 1. Juli mehrmals abrechenbar
Die Beratung zur ärztlichen Zweitmeinung können Ärzt:innen ab dem 1. Juli 2023 im Krankheitsfall je Indikation sowie bei paarigen Organen oder Körperteilen je Seite abrechnen.
Kryokonservierung von Ovarialgewebe ab 1. Juli abrechenbar
Ab dem 1. Juli 2023 können Leistungen zur Kryokonservierung von Ovarialgewebe vor einer keimzellschädigenden Therapie abgerechnet werden. Dazu werden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.
Psychiatrische Leistungen: Eingangssprechstunde wird höher vergütet
Die Vergütung der Eingangssprechstunde bei der psychiatrischen und psychotherapeutischen Komplexversorgung (GOP 37500) wird im EBM rückwirkend zum 1. Oktober 2022 auf 236 Punkte angehoben.
Aderlasstherapie wird für Gastroenterolog:innen zur Einzelleistung
Ab dem 1. Oktober 2023 können Gastroenterologen den Aderlass in bestimmten Behandlungszusammenhängen als Einzelleistung über die GOP 13505 abrechnen. Der EBM wird entsprechend angepasst.
Ab 1. Juli: Formlose Bescheinigung für eine Krankenhausbegleitung wird vergütet
Wenn Menschen mit Behinderung eine Krankenhausbegleitung benötigen, erhalten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ab dem 1. Juli 2023 eine Vergütung für die Ausstellung einer formlosen Bescheinigung.
AU-Bescheinigung bei Absonderung: Versandkosten werden erstattet
Besteht bei Patient:innen eine Absonderungspflicht, kann bei Ausstellung einer telefonischen AU mit anschließendem Postversand die Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden.
Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt: Die COVID-19-Impfung ist rückwirkend zum 8. April 2023 Kassenleistung und die Vergütung für die Grippeschutzimpfung wird angehoben.
Knappschaft-Versicherte: Vergütung für U-Untersuchungen zum 1. April angehoben
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Knappschaft wurden zum 1. April aktualisiert und die Vergütung für an den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurde angehoben.
Test auf Hepatitis B soll früher in der Schwangerschaft erfolgen
Frauen sollen künftig früh in der Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Der Mutterpass wird entsprechend angepasst, aktuelle Versionen behalten ihre Gültigkeit.
Nach Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung hat der Bund Details zur Schutzimpfung sowie zur Präexpositionsprophylaxe in der COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt.
15-Euro-Zuschlag auch in der hausarztzentrierten Versorgung
Auch in der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Hausärzt:innen einen Zuschlag von 15 Euro, wenn sie dringende Termine an Fachärzt:innen vermitteln.
Änderungen im EBM betreffen die ärztlichen Leistungen der Radiosynoviorthese, die Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten sowie die Infusionstherapie mit Roctavian bei schwerer Hämophilie.
Vergütung für DiGA bei psychischen Erkrankungen festgelegt
Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im MBV-Ä festgelegt.
Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien wird zum 1. April als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Zudem wurde für die GOP 32851 der Leistungsinhalt im EBM klargestellt.
An der „Gesund schwanger“-Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Versicherten eine geänderte Versicherteninformation und Screeningfragebögen aushändigen. Auch weitere Anlagen wurden angepas…
Schutzimpfungsvereinbarungen zum 1. Januar 2023 angepasst
In den Berliner Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen wurde die Vergütung der Grippeschutzimpfung angepasst und eine neue Dokumentationsziffer für die Gelbfieberimpfung aufgenommen.
Seit 1. Januar: Keine Vergütung für DIGA-Erstverordnung
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Erstverordnung einer DIGA Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen. Die GOP 01470 und die Pauschale 86701 können nicht mehr abgerechnet werden.
Ärzt:innen erhalten jeweils einen Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschale, wenn sie im vierten Quartal 2022 und im ersten Quartal 2023 Kinder wegen Atemwegserkrankungen behandelt haben.
Psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in Grundpauschale überführt
Ab dem 1. April 2023 sind die psychiatrische und neurologische Kontrolluntersuchung in die jeweilige Grundpauschale einkalkuliert. Die bisher zur Abrechnung verwendeten GOP werden gestrichen.
Änderung in der QS-Vereinbarung PET und PET/CT zum 1. Januar 2023
Zum 1. Januar 2023 wurde die Grundgesamtheit für Dokumentationsprüfungen angepasst. Hierbei hat sich die Auswahl der zu überprüfenden Ärzt:innen geändert.
Vorgaben für das Mammographie-Screening-Programm zum 1. Januar angepasst
Zum 1. Januar 2023 wurden unter anderem die Vorgaben zur Tumordokumentation und das Verfahren zur Sicherung der histopathologischen Befundqualität angepasst.
Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2023 angepasst
Ab 2023 gelten wieder die regulären Fortbildungsanforderungen. Zudem kann die Kostenpauschale 86516 auch im Rahmen von Arzneimittel-Härtefallprogrammen abgerechnet werden kann.
Dialyse: Höhere Sachkostenpauschale und Zuschlag bei COVID-19
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.
Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld: Neue GOP ab 1. Januar
Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.
Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.
Anspruch auf Zweitmeinung bei Entfernung der Gallenblase
Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Ab 1. Januar 2023: Zuschläge für Terminvermittlungen stehen fest
Termine, die durch die Terminservicestelle (TSS) oder Hausärzt:innen vermittelt wurden, werden ab dem 1. Januar höher vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details geeinigt.
Neue ambulante Eingriffe und höhere Vergütungen – KBV und GKV-Spitzenverband haben zu Januar 2023 EBM-Änderungen beschlossen, um das ambulante Operieren zu fördern.
Ab 2023: TMZ-Jahresstatistik startet und EBM angepasst
Ab dem 1. Januar müssen Telemedizinische Zentren Daten für die jährliche Jahresstatistik zum Telemonitoring Herzinsuffizienz erheben. Zudem treten in diesem Bereich mehrere EBM-Änderungen in Kraft.
Ab dem 1. Januar müssen Praxen gesetzlich Versicherten keine zweite ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Arbeitgeber rufen diese digital bei der Krankenkasse ab.
Abrechnungsgenehmigung für die Audiometrie entfällt
Die audiometrische Untersuchung stellt ab dem 1. Januar 2023 kein Genehmigungsverfahren mehr dar, weshalb eine Antragstellung entfällt. Auch das audiometrische Wartungsprotokoll entfällt ab Q1/2023.
Potenzialerhebung und Verordnung: Neue Leistungen im EBM
Mit Start der AKI-RL zum 1. Januar werden neue Leistungen zur Potenzialerhebung und Verordnung in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist nur mit Genehmigung der KV Berlin möglich.
Für erste Fragen zur Kindergesundheit bietet die BKK Schwangeren eine U0 an. Am „Hallo Baby“-Vertrag teilnehmende Gynäkolog:innen bekommen eine Vergütung, wenn sie auf diese Beratung hinweisen.
Angepasste Betreuungspauschalen und Strukturen – für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 treten rückwirkend zum 1. Oktober Änderungen in Kraft, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 zum 1. Januar 2023.
Neuer Vertrag zur Vorsorge mit KKH und HEK geschlossen
Hausärzt:innen können Versicherten der KKH und HEK seit dem 1. November neue übergreifende Vorsorgeleistungen anbieten und gegenüber der KV Berlin abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Psychiatrisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung Anfang Oktober gestartet
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Frühbehandlungsstrukturvertrag AOK: Darmkrebsfrüherkennung ab 2023 nicht mehr abrechenbar
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Neue Regelungen ab Oktober
Ärzt:innen haben mehr Zeit, um die Daten in den Krebsfrüherkennungsprogrammen Darm- und Zervix-Karzinom elektronisch zu übermitteln und Abklärungskoloskopien müssen gesondert gekennzeichnet werden.
EBM: „Chirotherapie“ in „Manuelle Medizin“ umbenannt
Zum 1. Oktober wird im EBM die Terminologie „Chirotherapie“ durch „Manuelle Medizin“ ersetzt. Für Vertragsärzt:innen mit entsprechender Zusatzbezeichnung ändert sich nichts.
Bivalente Impfstoffe: Neue Abrechnungsziffern ab Oktober
Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP.
Künstliche Befruchtung nach Kryokonservierung: Neue GOP 08536
Ab 1. Oktober ist die hormonelle Endometriumsvorbereitung für eine künstliche Befruchtung nach einer Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen abrechenbar.
Leistungen für Reha-Verordnungen werden höher vergütet
Rückwirkend zum 1. Juli 2022 wird die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation höher bewertet und für die Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation wurde ein neuer Zuschlag eingeführt.
Neue GOP zur Behandlung von Lungenkarzinom und Darmkrebs
Zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko® beim Lungenkarzinom sowie des Wirkstoffes Ironetecan zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Seit 1. Juli können auch Urolog:innen am Onkologie-Vertrag mit der TK teilnehmen
Die KV Berlin und die TK haben ihren Onkologie-Vertrag erweitert und in Module strukturiert. Das Modul 2 regelt, wie Urolog:innen am Vertrag teilnehmen und Leistungen abrechnen dürfen.
Rahmenvereinbarung Onkologie mit der AOK Nordost ergänzt
Die AOK Nordost und die KV Berlin haben für die Rahmenvereinbarung Onkologie Ziele in Bezug auf die ärztliche Verordnung von Krankenbeförderung vereinbart.
Erstattungsbeträge zur Finanzierung der TI angepasst
Rückwirkend wurden die Erstattungsbeträge für die TI-Erstausstattung und verschiedene TI-Anwendungen angehoben. Außerdem werden zusätzliche Kartenterminals finanziert.
Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus: Änderungen zum 1. Juli
Der Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus mit der DAK-Gesundheit wurde aufgrund rechtlicher Regelungen zum 1. Juli 2022 angepasst.
Ab 1. Juli: BIG direkt gesund tritt DAK-Vertrag bei
Seit dem 1. Juli 2022 können auch Versicherte der BIG direkt gesund in den DAK-Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie eingeschrieben werden.
So bestellen Sie die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien“
Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Teil der ärztlichen Beratung für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT. Ärzt:innen können den Flyer bei der KV Berlin bestellen.
Vertreterversammlung spricht KV-Vorstand vollstes Vertrauen aus
In der Vertreterversammlung (VV) vom 30. Juni hat der KV-Vorstand den Abrechnungsprozess der Corona-Teststellen dargelegt und sich den Fragen der VV gestellt.
Ab 1. Juli: Kennzeichnung für COVID-19-Leistungen entfällt
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.