Keine Dokumentation für QS WI im Erfassungsjahr 2020
Die Einrichtungsbefragung des Qualitätssicherungsverfahrens 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ (QS WI) wird für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.
In den geltenden Hautkrebs-Screening-Verträgen wurde für das Jahr 2021 die Vergütung für die SNR 99200 und SNR 99400 erhöht. Grund ist die jährliche Anpassung des Orientierungswertes.
Streichung von GOP hebt Genehmigungspflicht durch Krankenkassen auf
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Januar 2021 die Streichung aller genehmigungspflichtigen Leistungen in der Human- und Tumorgenetik beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Praxen für die Blankoformularbedruckung neben den Laserdruckern auch Tintenstrahldrucker nutzen. Die Anlage 2a des Bundesmantelvertrags-Ärzte wird entsprechend angepasst.
Neue Europäische Krankenversicherungskarte für Versicherte aus dem Vereinigten Königreich
Durch den „Brexit“ ändern sich ab 1. Januar 2021 einige Regelungen für die ungeplante vertragsärztliche Behandlung von Personen, die im Vereinigten Königreich versichert sind.
Ausnahmeregelungen für DMP-Dokumentationen und Schulungen verlängert
Zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 können Kontrolluntersuchungen und Schulungen in den DMP für chronisch Kranke bis zum Ende der epidemischen Lage ausgesetzt werden.
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der KNAPPSCHAFT: Neue Leistung ab 1. Januar 2021
Der Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen KNAPPSCHAFT und KBV wurde erweitert: Ab dem neuen Jahr können Ärztinnen und Ärzte auch ein Beratungsgespräch für Pflegepersonen abrechnen.
Inkrafttreten der DeQS-Richtlinienänderungen zum 01. Januar 2021
Die vom G-BA beschlossenen Änderungen für das Erfassungsjahr 2021 betreffen die Rahmenrichtlinie und die Verfahren 1 (QS PCI), 2 (QS WI) und 4 (QS NET).
Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung, wonach Vertragsärztinnen und –ärzte Patienten bis zu sieben Kalendertage am Telefon krankschreiben können, bis zum 31. März 2021 verlängert.
Neue Abrechnungsbestimmungen bei der Früherkennung von Zervixkarzinomen
Zum 1. Januar 2021 werden die Abrechnungsbestimmungen im EBM für zwei Früherkennungsuntersuchungen geändert. Künftig kann jeweils nur nach Kalenderjahr abgerechnet werden.
Weltgesundheitsorganisation führt neue ICD-10-Kodes ein
Ab dem ersten Januar 2021 werden Diagnosen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung neu kodiert, auch für die Kodierung im vierten Quartal 2020 ergeben sich Änderungen.
Berechnung von Leistungen bei über 21-Jährigen möglich
Rückwirkend zum 1. Oktober können Kinder- und Jugendpsychiater in begründeten Fällen die GOP des Kapitel 14 EBM für Versicherte jenseits des 21. Lebensjahres abrechnen.
Satzungsimpfvereinbarung mit der AOK Nordost angepasst
Die Satzungsimpfvereinbarung mit der AOK wurde rückwirkend zum 1. Juli geändert. Unter anderem wurde die Vergütung angepasst und der Teilnahmekreis auf ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erweitert.
Um Telekonsilien in der vertragsärztlichen und sektorenübergreifenden Versorgung zu fördern, wurden zum 1. Oktober 2020 neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Aktualisierungen bei vier Vereinbarungen zum 1. Oktober
Zum 1. Oktober treten Änderungen bei den Vereinbarungen zum Ultraschall, zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen, zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie in Kraft.
Bei Kindern, bei denen bis zum vollendeten dritten Lebensmonat noch keine eigene elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt, ist das Ersatzverfahren anzuwenden.
Der G-BA hat die Vakuumversiegelungstherapie von Wunden als neue Behandlungsmethode in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Der EBM wurde entsprechend zum 1.10. angepasst.
Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ können ab 1. Oktober 2020 für die Verordnung von Soziotherapie die GOP 30810 (Erstverordnung) und GOP 30811 (Folgeverordnung) abrechnen.
Vergütung bei symptomatischen Personen neu geregelt
Abstriche zum Nachweis von COVID-19 bei symptomatischen Patienten werden seit dem 1.10. extra vergütet. Ärzte erhalten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale acht Euro je Abstrich.
Für Antigentests zum Direktnachweis einer COVID-19-Infektion gibt es seit dem 1. Oktober die neue GOP 32779 im EBM. Sie wird mit 10,80 Euro extrabudgetär vergütet.
Die Untersuchung des Metabolisierungsstatus des Enzyms DPD im Zusammenhang mit der Gabe von fluorouracilhaltigen Arzneimitteln wird als neue Leistung in den EBM aufgenommen.
Wegen der Indikationserweiterung für Podologie-Verordungen und dem damit verbundenen Mehraufwand für Rheumatologen erhöht sich zum 1. Oktober die entsprechende Versicherten- und Grundpauschale.
Ab 1. Oktober 2020 kann für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken für die Dauer von mehr als sechs Stunden bei oraler Gabe von Siponimod die GOP 01517 berechnet werden.
Leistungen wurden rückwirkend zum 1. Juli angepasst
Rückwirkend zum 1. Juli 2020 wurde in der Anlage 9.1. des Bundesmantelvertrages-Ärzte zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patientinnen und Patienten mehrere Leistungen angepasst.
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat die Vergütung verschiedener Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend.
Photosoletherapie zur Behandlung von Neurodermitis
Die Balneophototherapie ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ab 1. Oktober 2020 als synchrone und asynchrone Photosoletherapie auch zur Behandlung von Neurodermitis abrechenbar.
Zuschläge nach der GOP 35591 (Einzelbehandlung), 35593 bis 35599 (Gruppenbehandlung) können nicht automatisiert zugesetzt werden, sondern müssen in die Quartalsabrechnung eingetragen werden.
Elektronische Dokumentation startet am 1. Oktober 2020
Untersuchungen im Rahmen der organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs müssen ab dem 1. Oktober elektronisch dokumentiert werden. Die KV Berlin nimmt die Daten an.
Schwangere haben seit 10. Juli Anspruch auf eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis). Damit können werdende Mütter nicht nur sich selbst, sondern auch ihr Kind besser vor der Krankheit schützen.
Soziotherapie-Verordnung auch für Ärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie möglich
Mit Änderung Soziotherapie-Richtlinie zum 4. Juli 2020 dürfen auch Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie Soziotherapie verordnen und über den EBM abrechnen.
Zuschläge für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate
Zum dritten Quartal werden die Kosten für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate im EBM abgebildet. Die Zuschläge sind mit 40 Punkten bewertet.
Ab dem 1. Juli 2020 können Gastroenterologen und andere Fachgruppen endoskopischen Zusatzinstrumente abrechnen, die als Einmalprodukte zur Verfügung stehen.
Ärztliche Kommunikation wird ab Juli anders vergütet
Um eArztbriefe zu fördern, werden Versandkosten für Arztbriefe und Befunde ab dem 1. Juli anders erstattet. Für Portokosten gibt es nur noch eine Pauschale. Neu ist zudem eine Fax-Kostenpauschale.