Vertreterversammlung spricht KV-Vorstand vollstes Vertrauen aus
In der Vertreterversammlung (VV) vom 30. Juni hat der KV-Vorstand den Abrechnungsprozess der Corona-Teststellen dargelegt und sich den Fragen der VV gestellt.
Ab 1. Juli: Kennzeichnung für COVID-19-Leistungen entfällt
Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.
Ab 30. Juni: Anspruchsgrundlage und Vergütung für Corona-Testungen angepasst
Nur noch vulnerable Gruppen haben Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung und die Vergütung und Kostenerstattung im Zusammenhang mit Corona-Tests wird zum 1. Juli herabgesetzt.
Apparative Änderungen in der Ultraschall-Vereinbarung zum 1. Juli
In den Bereichen Nasennebenhöhlen, Herz und herznahe Gefäße wurden einige Änderungen in der Anlage III der Ultraschall-Vereinbarung zu den Anforderungen an die apparative Ausstattung beschlossen.
Zum 1. Juli werden Leistungen der mikrobiologischen Diagnostik neu in den EBM aufgenommen, ergänzt und an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
COVID-Zertifikate: PVS-Module werden nicht mehr finanziert
Für Impf- und Genesenenzertifikate, die mit einem PVS-Modul ausgestellt werden, fallen ab Juli gegebenenfalls Kosten an. Der Bund wird die Module ab Juli nicht weiter finanzieren.
Fachgebundene genetische Beratung: Keine eigene Genehmigung für die neuen GOP
Ärzt:innen, die die fachgebundene genetische Beratung erbringen und abrechnen, müssen für die neuen EBM-Leistungen gemäß GOP 01789 und 01790 keinen Genehmigungsantrag bei der KV Berlin stellen.
Videosprechstunden können in der Psychotherapie flexibler eingesetzt werden
Ab dem 1. Juli verteilt sich die 30-Prozent-Begrenzung für Videosprechstunden auf alle psychotherapeutischen Leistungen des Kapitels 35 EBM und nicht mehr auf jede einzelne GOP.
Rückwirkend zum 1. April 2022 wurde der AOK-Vertrag zur ambulanten Versorgung multimorbider Patienten hinsichtlich der Teilnahmekriterien, Dokumentation und Abrechnung vereinfacht.
Der Nukleinsäurenachweis humaner Papillomviren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird ab 1. Juli höher vergütet. Die Anhebung erfolgt sowohl beim präventiven als auch kurativen HPV-Test.
Vergütung für Bluttest auf Trisomien ab 1. Juli vereinbart
Zum 1. Juli werden durch zwei Beschlüsse Leistungen für die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 in den EBM aufgenommen.
Erdnussallergie bei Kindern und Jugendlichen: Neue Leistungen für orale Immuntherapie im EBM
Zum 1. Juli werden für die orale Hyposensibilisierungsbehandlung einer Erdnussallergie mit dem Wirkstoff AR101 zwei neue GOP für die Therapieeinleitung und Dosissteigerung in den EBM aufgenommen.
Anpassung des Mammographie-Screening-Programms zum 1. April
Bei erfahrenen Ärzt:innen kann durch die Anpassungen von den Fallzahlanforderungen zum Erhalt der Genehmigung zur „Durchführung von Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle“ abgewichen werden.
Neue QS-Vereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gilt ab 1. April
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mit genehmigungspflichtigen Leistungen für das TMZ ist zum 1. April in Kraft getreten. Neue Themenseite informiert über Inhalte.
Videosprechstunden können nur noch begrenzt abgerechnet werden
Ab dem 1. April sind Fallzahl und Leistungsmenge per Videosprechstunde auf 30 Prozent begrenzt. Die Corona-Sonderregelung, nach der Videosprechstunden unbegrenzt möglich waren, läuft aus.
Genehmigung zur Polygraphie für Internisten ohne Schwerpunkt
Die Qualitätssicherungsvereinbarung zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen wird zum 1. April geändert. Dadurch können auch Internisten ohne Schwerpunkt eine Genehmigung zur Polygraphie erhalten.
PET/CT bei Hodgkin-Lymphom ab 1. April häufiger berechnungsfähig
Ab dem 1. April 2022 können PET/CT-Untersuchungen bei Hodgkin-Lymphom bis zu zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Dazu wurden vier neue GOP in den EBM aufgenommen.
Neue Abrechnungsmöglichkeit für Infusionstherapien mit Immunglobulinen
Eine Infusionstherapie kann ab dem 1. April 2022 auch für eine intravenöse Gabe von Immunglobulinen mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten abgerechnet werden.
EBM-Abschnitt zur Reproduktionsmedizin zum 1. April angepasst
Verschiedene reproduktionsmedizinische Leistungen sind ab dem 1. April 2022 auch ohne erneute hormonelle Stimulationsbehandlung abrechenbar. Zudem wird die Definition des Zyklusfalls erweitert.
Viele Corona-Sonderregelungen laufen aus – telefonische AU bleibt
Während die AU noch bis zum 31. Mai per Telefon ausgestellt werden kann, enden viele Corona-Sonderregelungen – wie die zur Videosprechstunde oder Folgeverordnungen – zum 31. März.
AU auch für unbekannte Versicherte in Videosprechstunde möglich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in einer Videosprechstunde auch unbekannten Patient:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Die AU-Richtlinie wurde entsprechend angepasst…
Psychotherapeut:innen werden Kosten für mobile Kartenterminals erstattet
Psychotherapeut:innen, die außerhalb ihrer Praxisräume behandeln, erhalten rückwirkend zum 1. Oktober 2021 Anspruch auf die Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal.
Ab März ist die Beratung zur Organspende als hausärztliche Leistung über den EBM abrechenbar. Hausärzt:innen erhalten im Februar ein Info-Starterpaket, das bei der Beratung unterstützen soll.
Kodierunterstützung bis Ende Juni in allen PVS verfügbar
Die zum Jahreswechsel eingeführte neue Kodierunterstützung wird spätestens bis zum 30. Juni 2022 von allen PVS-Herstellern bereitgestellt. Es gilt eine entsprechende Übergangsfrist.
Ab 1. Januar: GOP für ePA-Erstbefüllung in EBM aufgenommen
Seit dem 1. Januar 2022 kann die GOP 01648 für die sektorenübergreifende Erstbefüllung einer ePA abgerechnet werden. Die bisher geltende Pseudo-GOP 88270 wird obsolet.
Diabetes und kardiovaskuläres Hochrisiko: Neuer Vertrag mit Charité und AOK
Ärzt:innen können im Forschungsprojekt „PräVaNet“ eine digitalisiere Präventionsstrategie erproben, die Folgeerkrankungen bei Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2 verhindern soll.
Seit Januar kann die Dokumentation der Schwangerschaft nicht nur im Mutterpass, sondern auch digital in der ePA erfolgen. Ein Wechsel der Formate sollte während der Schwangerschaft vermieden werden.
Telemonitoring bei Patient:innen mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz wird als datengestütztes, zeitnahes Management zum 1. Januar 2022 in den EBM aufgenommen. Für das Telemedizinische Zentrum bedarf es einer Abrechnungsgenehmigung.
Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 verlängert
G-BA und Bewertungsausschuss haben bundesweit geltende Corona-Sonderregelungen wie die telefonische AU und die Regelungen zur Videosprechstunde bis zum 31. März 2022 verlängert.
Ab 1. Januar 2022: Neue Bestimmungen für Versicherte im Rahmen des Vertrags „Hallo Baby“
Ab 2022 gilt für den KBV-Vertrag „Hallo Baby“ ein geändertes Teilnahmeverfahren für Versicherte. Insbesondere die Patienteninformation und Teilnahmeerklärung für Versicherte wurde angepasst.
Ab 1. April 2022: Neue Zusatzpauschalen für Medikamentenabgabe
Für die Beobachtung und Betreuung von Patient:innen bei der Gabe bestimmter Medikamente werden zum 1. April 2022 neue Zusatzpauschalen in den EBM aufgenommen – bisherige GOP werden gestrichen.
Anhang 2 zum EBM wird zum 1. Januar 2022 aktualisiert
Das Verzeichnis der operativen Prozeduren im Anhang 2 zum EBM wird zum 1. Januar 2022 an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst.
KBV-Serviceheft „PraxisWissen“ zur Kodierunterstützung erschienen
Ab dem nächsten Jahr hilft eine Kodierunterstützung im Praxisverwaltungssystem beim Verschlüsseln von Diagnosen. Ein neues Serviceheft der KBV gibt einen Überblick über die neuen Funktionen.
Mehr Flexibilität bei der Teilnahme an Ultraschallkursen
Vertragsärzt:innen haben seit 1. Oktober die Möglichkeit, den theoretischen Teil der Ultraschallkurse online zu absolvieren. Zudem wurden die zeitlichen Vorgaben regulär gelockert.
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie
Homöopathie-Verträge zwischen der KBV und Securvita BKK sowie KBV und IKK classic wurden zum 1. Oktober 2021 angepasst
Teilnehmende Ärzt:innen dürfen zur Einschreibung neuer Patient:innen ausschließlich die neuen Teilnahmeerklärungen verwenden. Versicherte können ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Anpassung der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Oktober 2021 und der Fortbildungsanforderungen für 2021
Zum 1. Oktober erfolgten diverse Anpassungen in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zum BMV-Ärzte). Außerdem wurden die Fortbildungsanforderungen aufgrund der pandemischen Lage reduziert.
Psychotherapie: Akutbehandlung und Gruppentherapie ab Oktober auch per Video möglich
Ab 1. Oktober können Akutbehandlungen und Gruppentherapie auch im Rahmen einer Videositzung abgerechnet werden. Die Psychotherapie-Vereinbarung und der EBM wurden entsprechend angepasst.
Anpassungen bei strahlentherapeutischen Leistungen zum 1. Oktober
Der Bewertungsausschuss hat die Bewertungen von strahlentherapeutischen Leistungen in Kapitel 25 des EBM überprüft und eine Absenkung zum 1. Oktober 2021 beschlossen.
Gruppenpsychotherapeutische Leistungen müssen gekennzeichnet werden
Ab Oktober können neue gruppenpsychotherapeutische Leistungen erbracht und abgerechnet werden. Bei bestimmten Konstellationen muss eine Kennzeichnung im PVS erfolgen.
Bisher konnte die eAU nicht genug getestet werden, um einen flächendeckenden Start ab dem 1. Oktober zu garantieren. Praxen sollten die eAU im vierten Quartal vorsichtig in ihren Alltag integrieren.
Die Vertreterversammlung hat den HVM für 2022 verabschiedet. Damit treten grundlegende Änderungen in der Honorarverteilung in Kraft, die Praxen mehr Planungssicherheit geben sollen.
PraxisBarometer Digitalisierung startet wieder – bitte teilnehmen!
Mit dem jährlichen PraxisBarometer Digitalisierung ermittelt die KBV wie es um die Digitalisierung in den Praxen steht und leitet Forderungen an Politik und Industrie ab.
Die 10 Euro für die Erstbefüllung der ePA können rückwirkend zum 1. Januar 2021 über eine neue Pseudo-GOP abgerechnet werden. Auch die Details zur Abrechnung stehen jetzt fest.
Rückwirkend zum 1. April 2021 traten erneute Änderungen beim Mammographie-Screening in Kraft. Sie betreffen die apparativen Voraussetzungen, Fortbildungsfristen und Dokumentationsvorgaben.
Ab 2022 erhalten alle PVS eine überarbeitete Kodierunterstützung. Neu ist der Kodier-Check für die Krankheitsbilder Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Folgen des Bluthochdrucks.
Vertragsinhalte und Vergütung für das DMP-Programm Diabetes mellitus Typ 1 angepasst
Seit dem 1. Juli 2021 sind Änderungen für das DMP-Programm Diabetes mellitus Typ 1 in Kraft. Sie umfassen unter anderem neue Versorgungsinhalte und eine angepasste Vergütung für einzelne Leistungen.
Ab 1. Oktober im EBM: Neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie
Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können ab dem 1. Oktober 2021 über den EBM abgerechnet werden.
Ab 1. Oktober 2021: Screening auf Hepatitis B und C als Teil des Check-Ups abrechenbar
Versicherte ab 35 Jahren haben im Rahmen des sogenannten Check-Ups einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und C. Die Leistungen werden zum 1. Oktober in den EBM aufgenommen.
Schlafstörung: Therapie mit Unterkieferprotrusionsschiene ab 1. Oktober möglich
In den EBM-Abschnitt 30.9 „Schlafstörungsdiagnostik“ wurden neue Bestimmungen aufgenommen. Ärzt:innen können Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe abrechnen.
Nach der Aufnahme von Leistungen der Kryokonservierung in den EBM wurden jetzt auch die Rahmenbedingungen zur Abrechnung der Kostenpauschalen sowie der Umgang mit Übergangsfällen geregelt.
Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen ab 1. Juli abrechenbar
Maßnahmen zur Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sind unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Juli 2021 über den EBM abrechenbar. Für Patient:innen sind die Leistungen zuzahlungsfrei.
Vergütung für Brachytherapie beim Prostatakarzinom geregelt
Seit dem 1. Juli kann die Low-Dose-Rate-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil als Kassenleistung erbracht werden.
COVID-19-Genesenenzertifikate ausstellen und abrechnen
Ärzt:innen können nachträglich Zertifikate für COVID-19-Genesene ausstellen – über die Webanwendung des RKI oder das Praxisverwaltungssystem. Die Abrechnung erfolgt monatlich über das Online-Portal.
Vertrag „Baby on Time“ mit der AOK Nordost zum 1. Juli angepasst
Seit dem 1. Juli 2021 kann insbesondere nicht mehr per Fax an die AOK gemeldet werden, wenn die Versicherte die Teilnahme am Vertrag vorzeitig beendet.
Die neugefasste Corona-Testverordnung bringt Änderungen für Praxen, die auf SARS-CoV-2 testen. Dazu gehören der Anspruch auf ein Genesenzertifikat und geänderte Vergütungen.
Einholen einer Zweitmeinung auch per Video möglich
Der G-BA hat die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren angepasst. Das Einholen einer Zweitmeinung ist nun auch per Videosprechstunde möglich. Die Vergütung wurde zum 1. Juli 2021 im EBM geregelt.
Ab dem 1. Juli stehen Ärzt:innen insgesamt vier abrechenbare Biomarker-Tests zur Verfügung, mit denen sie das Rezidivrisiko bei Brustkrebs ermitteln können.
Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors: Neue Leistungen im EBM
Zum 1. Juli werden die fachgebundene genetische Beratung und die Laboruntersuchung im Rahmen einer gezielten Anti-D-Prophylaxe von Schwangeren als neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Psychotherapeut:innen erhalten höhere Zuschläge für Personalkosten
Rückwirkend zum 1. Januar 2021 werden die Strukturzuschläge zur Deckung von Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen angehoben. Sie werden damit an die gestiegenen Gehälter für MFA angepasst.
Seit dem 1. April 2021 gilt eine neue Schutzimpfungsvereinbarung
Die KV Berlin und die Krankenkassenverbände vdek, BKKn, IKKn und SVLG haben die Vergütung von Schutzimpfungen zum 1. April mit einer neuen Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen angepasst.
Mehr Planungsfreiheit für Ärzt:innen bei Ultraschallkursen
Durch die zum 1. April geänderte Ultraschall-Vereinbarung müssen Ultraschallkurse nicht mehr zusammenhängend stattfinden, sondern können über einen vierwöchigen Zeitraum flexibel aufgeteilt werden.
Abrechnungsbeschränkungen gelten nicht für TSS-Fälle
TSS-Vermittlungsfälle werden rückwirkend zum 1. April von den für die schmerztherapeutischen Zusatzpauschalen (GOP 30702 und GOP 30704) geltenden Abrechnungsbeschränkungen ausgenommen.
GOP 11449 und GOP 11304 können bis zum 31. Dezember weiterhin abgerechnet werden
Zwei zum 1. Januar 2021 gestrichene genehmigungspflichtige genetische Leistungen werden wieder in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist die Behandlung von in 2020 begonnenen Krankheitsfällen.
Softwaregestützter Medikationscheck „eLiSa“ bei Teilnahme am AOK-Vertrag obligatorisch
In der ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patient:innen sollen die am AOK-Vertrag teilnehmenden Ärzt:innen den Medikationscheck „eLiSa“ einsetzen.
Für alle DMP gelten einheitliche Formulare und Informationen für Patient:innen
Seit dem 1. April 2021 gilt in allen Disease-Management-Programmen eine einheitliche indikationsübergreifende Teilnahme- und Einwilligungserklärung von Patient:innen.
Zum 1. April: DMP für Koronare Herzkrankheiten angepasst
Zum 1. April 2021 wurden im DMP für Koronare Herzkrankheiten die Betreuungspauschalen angehoben und die Teilnahmevoraussetzungen für Fachärzt:innen angepasst. Für Patient:innen gelten neue Formulare.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat Änderungen des EBM beschlossen, die die Anwendung mit dem Arzneimittel Anwendung Lynparza® und die Berechnungsfähigkeit der Urethradruckprofilmessung betreffen.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat beschlossen, dass ab dem 1. April 2021 weitere Fachgruppen Leistungen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen abrechnen können.
Neue GOP zur Anwendung Arzneimittel Piqray® und Hepcludex® ab 1. April
Zum 1. April hat der Bewertungsausschuss neue GOP zur Anwendung der Arzneimittel Piqray® und Hepcludex® in den EBM aufgenommen. Hintergrund sind G-BA-Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung.
Vergütung für ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der ePA festgelegt
Rückwirkend zum 1. Januar werden zwei neue GOP eingeführt, die im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) erbrachte Leistungen abbilden.
Nicht alle Sonderkostenträger können über die KV Berlin abgerechnet werden
Ab dem 1. April 2021 können nur noch Leistungen für auswärtige Sonderkostenträger über die Quartalsabrechnung abgerechnet werden, mit denen die KV Berlin oder die KBV einen Vertrag geschlossen hat.
Keine Dokumentation für QS WI im Erfassungsjahr 2020
Die Einrichtungsbefragung des Qualitätssicherungsverfahrens 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ (QS WI) wird für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt.
In den geltenden Hautkrebs-Screening-Verträgen wurde für das Jahr 2021 die Vergütung für die SNR 99200 und SNR 99400 erhöht. Grund ist die jährliche Anpassung des Orientierungswertes.
Streichung von GOP hebt Genehmigungspflicht durch Krankenkassen auf
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Januar 2021 die Streichung aller genehmigungspflichtigen Leistungen in der Human- und Tumorgenetik beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Praxen für die Blankoformularbedruckung neben den Laserdruckern auch Tintenstrahldrucker nutzen. Die Anlage 2a des Bundesmantelvertrags-Ärzte wird entsprechend angepasst.
Neue Europäische Krankenversicherungskarte für Versicherte aus dem Vereinigten Königreich
Durch den „Brexit“ ändern sich ab 1. Januar 2021 einige Regelungen für die ungeplante vertragsärztliche Behandlung von Personen, die im Vereinigten Königreich versichert sind.
Ausnahmeregelungen für DMP-Dokumentationen und Schulungen verlängert
Zur Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 können Kontrolluntersuchungen und Schulungen in den DMP für chronisch Kranke bis zum Ende der epidemischen Lage ausgesetzt werden.
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der KNAPPSCHAFT: Neue Leistung ab 1. Januar 2021
Der Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung zwischen KNAPPSCHAFT und KBV wurde erweitert: Ab dem neuen Jahr können Ärztinnen und Ärzte auch ein Beratungsgespräch für Pflegepersonen abrechnen.
Inkrafttreten der DeQS-Richtlinienänderungen zum 01. Januar 2021
Die vom G-BA beschlossenen Änderungen für das Erfassungsjahr 2021 betreffen die Rahmenrichtlinie und die Verfahren 1 (QS PCI), 2 (QS WI) und 4 (QS NET).
Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung verlängert
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Sonderregelung, wonach Vertragsärztinnen und –ärzte Patienten bis zu sieben Kalendertage am Telefon krankschreiben können, bis zum 31. März 2021 verlängert.
Neue Abrechnungsbestimmungen bei der Früherkennung von Zervixkarzinomen
Zum 1. Januar 2021 werden die Abrechnungsbestimmungen im EBM für zwei Früherkennungsuntersuchungen geändert. Künftig kann jeweils nur nach Kalenderjahr abgerechnet werden.
Weltgesundheitsorganisation führt neue ICD-10-Kodes ein
Ab dem ersten Januar 2021 werden Diagnosen im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung neu kodiert, auch für die Kodierung im vierten Quartal 2020 ergeben sich Änderungen.
Berechnung von Leistungen bei über 21-Jährigen möglich
Rückwirkend zum 1. Oktober können Kinder- und Jugendpsychiater in begründeten Fällen die GOP des Kapitel 14 EBM für Versicherte jenseits des 21. Lebensjahres abrechnen.
Satzungsimpfvereinbarung mit der AOK Nordost angepasst
Die Satzungsimpfvereinbarung mit der AOK wurde rückwirkend zum 1. Juli geändert. Unter anderem wurde die Vergütung angepasst und der Teilnahmekreis auf ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erweitert.
Um Telekonsilien in der vertragsärztlichen und sektorenübergreifenden Versorgung zu fördern, wurden zum 1. Oktober 2020 neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Aktualisierungen bei vier Vereinbarungen zum 1. Oktober
Zum 1. Oktober treten Änderungen bei den Vereinbarungen zum Ultraschall, zu den schlafbezogenen Atmungsstörungen, zur Strahlendiagnostik und -therapie sowie zur kurativen Mammographie in Kraft.
Bei Kindern, bei denen bis zum vollendeten dritten Lebensmonat noch keine eigene elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorliegt, ist das Ersatzverfahren anzuwenden.
Der G-BA hat die Vakuumversiegelungstherapie von Wunden als neue Behandlungsmethode in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Der EBM wurde entsprechend zum 1.10. angepasst.
Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung „Psychotherapie“ können ab 1. Oktober 2020 für die Verordnung von Soziotherapie die GOP 30810 (Erstverordnung) und GOP 30811 (Folgeverordnung) abrechnen.
Vergütung bei symptomatischen Personen neu geregelt
Abstriche zum Nachweis von COVID-19 bei symptomatischen Patienten werden seit dem 1.10. extra vergütet. Ärzte erhalten zusätzlich zur Versicherten- oder Grundpauschale acht Euro je Abstrich.
Für Antigentests zum Direktnachweis einer COVID-19-Infektion gibt es seit dem 1. Oktober die neue GOP 32779 im EBM. Sie wird mit 10,80 Euro extrabudgetär vergütet.
Die Untersuchung des Metabolisierungsstatus des Enzyms DPD im Zusammenhang mit der Gabe von fluorouracilhaltigen Arzneimitteln wird als neue Leistung in den EBM aufgenommen.
Wegen der Indikationserweiterung für Podologie-Verordungen und dem damit verbundenen Mehraufwand für Rheumatologen erhöht sich zum 1. Oktober die entsprechende Versicherten- und Grundpauschale.
Ab 1. Oktober 2020 kann für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken für die Dauer von mehr als sechs Stunden bei oraler Gabe von Siponimod die GOP 01517 berechnet werden.
Leistungen wurden rückwirkend zum 1. Juli angepasst
Rückwirkend zum 1. Juli 2020 wurde in der Anlage 9.1. des Bundesmantelvertrages-Ärzte zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patientinnen und Patienten mehrere Leistungen angepasst.
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat die Vergütung verschiedener Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung angepasst. Die Änderungen gelten rückwirkend.
Photosoletherapie zur Behandlung von Neurodermitis
Die Balneophototherapie ist im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ab 1. Oktober 2020 als synchrone und asynchrone Photosoletherapie auch zur Behandlung von Neurodermitis abrechenbar.
Zuschläge nach der GOP 35591 (Einzelbehandlung), 35593 bis 35599 (Gruppenbehandlung) können nicht automatisiert zugesetzt werden, sondern müssen in die Quartalsabrechnung eingetragen werden.
Elektronische Dokumentation startet am 1. Oktober 2020
Untersuchungen im Rahmen der organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebs müssen ab dem 1. Oktober elektronisch dokumentiert werden. Die KV Berlin nimmt die Daten an.
Schwangere haben seit 10. Juli Anspruch auf eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis). Damit können werdende Mütter nicht nur sich selbst, sondern auch ihr Kind besser vor der Krankheit schützen.
Soziotherapie-Verordnung auch für Ärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie möglich
Mit Änderung Soziotherapie-Richtlinie zum 4. Juli 2020 dürfen auch Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie Soziotherapie verordnen und über den EBM abrechnen.
Zuschläge für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate
Zum dritten Quartal werden die Kosten für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate im EBM abgebildet. Die Zuschläge sind mit 40 Punkten bewertet.
Ab dem 1. Juli 2020 können Gastroenterologen und andere Fachgruppen endoskopischen Zusatzinstrumente abrechnen, die als Einmalprodukte zur Verfügung stehen.
Ärztliche Kommunikation wird ab Juli anders vergütet
Um eArztbriefe zu fördern, werden Versandkosten für Arztbriefe und Befunde ab dem 1. Juli anders erstattet. Für Portokosten gibt es nur noch eine Pauschale. Neu ist zudem eine Fax-Kostenpauschale.