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Hörgeräteversorgung Kinder

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 20338 EBM Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten bei Schwerhörigkeit
  • 20339 EBM Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung
  • 20340 EBM Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung
  • 20377 EBM Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 bei Abstimmung mit dem Hörgeräte-(Päd-)akustiker
  • 20378 EBM Zuschlag zu den GOPs 20339 und 20340 für die Koordination mit pädagogischen Einrichtungen

 


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Organisatorische Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung (Kinder)
Gerätenachweis (Kinder)