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Qualitätssicherung
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030 / 31 003-384
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Chirotherapie
Genehmigungspflichtig sind Leistungen gemäß:
- 30200 EBM Chirotherapeutischer Eingriff
- 30201 EBM Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule
Wer kann die Leistung beantragen?
- Hausärztlich und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Hausärztlich oder fachärztlich tätiger Arzt und tätige Ärztin
und
- Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“
Ein gesonderter Antrag ist nicht zu stellen. Bei Vorliegen der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ im Arztregister – per Nachweis als Urkunde im Original oder als beglaubigte Fotokopie – erhalten Sie automatisch eine Abrechnungsgenehmigung*.
*Einige Facharztgruppen erhalten mit ihrer Tätigkeit an der vertragsärztlichen Versorgung automatisch eine Genehmigung für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen, wenn die entsprechende Urkunde im Original oder als beglaubigte Fotokopie im Arztregister vorliegt. So erhalten Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ zu Beginn der Tätigkeit etwa die Erlaubnis zur Abrechnung aller chirotherapeutischen Leistungen.