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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor erbracht. Patientinnen und Patienten werden im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) daher verpflichtet, Maßnahmen der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung künftig grundsätzlich sektorenübergreifend zu erlassen. Behandlungsergebnisse können auf dieser Grundlage sektorenübergreifend erfasst und bewertet werden.

Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherungs-Richtlinie (DeQS-RL)
In der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wird die Qualität der medizinischen Versorgung sowohl über Einrichtungs- und Sektorengrenzen als auch über längere Zeitverläufe hinweg erfasst. Dadurch werden sogenannte Längsschnittbetrachtungen möglich. Nach welchen Regeln die ambulante und stationäre Behandlung übergreifend erfasst werden, gibt der G-BA in seiner am 01.01.2019 erlassenen Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) vor (ehemals Qesü-Richtlinie, 2010). Die Richtlinie legt die verfahrenstechnischen und infrastrukturellen Grundlagen zur Messung der Versorgungsqualität durch das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten bei den Ärzten fest. Zudem werden in themenspezifischen Bestimmungen die erfassten Leistungen und die Einzelheiten des jeweiligen Qualitätssicherungsverfahrens geregelt.

Für jedes neue Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung entwickelt das Institut nach § 137a SGB V (IQTIG) im Auftrag des G-BA Instrumente zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität. Hierzu gehören auch geeignete Qualitätsindikatoren und Vorgaben zur Dokumentation.

Bei der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung bestehen besondere Anforderungen an den Datenschutz. Ein sogenanntes Pseudonymisierungsverfahren stellt dies sicher.

Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS)
Derzeit gibt es vier Verfahren:

  1. Verfahren (Start 01.01.2016): Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI)
  2. Verfahren (Start 01.01.2017): Vermeidung nosokomialer Wundinfektionen – postoperative Wundinfektionen (WI)
  3. Verfahren (Start 01.01.2019): Cholezystektomie (QS CHE) 
  4. Verfahren (Start 01.01.2020): Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)