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Qualitätssicherung
Praxis-Service
Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherter (gültig ab 01.04.2020)
Aufklärungsbogen für Patienten
Checkliste Supervision
Checkliste Zweitmeinungsverfahren
Weitere Informationen
Rundschreiben 06/2018: DSGVO: Vertrag zur Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitits C in Berlin
Rundschreiben 06/2017: Evaluation im Rahmen des Hepatitis C Vertrages mit der AOK Nordost
Rundschreiben 12/2015: Wichtige Hinweise zur Hepatitis-C-Behandlung bei Versicherten der AOK Nordost
Empfehlungen zur antiviralen Therapie (Anlage 3 zum Vertrag)
Aktuelle Leitlinien der DGVS
Kontakt
030 / 31 003-439
QS-team-1@kvberlin.de
Behandlung von chronischen Hepatitis-C-Virus (HCV)-Infektionen (AOK Nordost)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99013 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion
- SNR 99014 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal im Rahmen der Supervision, Supervisor
- SNR 99015 Betreuungspauschale für das Einschreibequartal im Rahmen der Supervision, behandelnder Arzt
- SNR 99016 Betreuungspauschale je Quartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion
- SNR 99017 Betreuungspauschale je Quartal im Rahmen der Supervision, Supervisor
- SNR 99018 Betreuungspauschale je Quartal im Rahmen der Supervision, behandelnder Arzt
- SNR 99019 Durchführung eines Zweitmeinungsverfahrens einschließlich Gutachtenerstellung/einmalig
Fachliche Anforderungen
- Facharzt für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung „Gastroenterologie"
oder
- Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin mit hepatologischem Schwerpunkt
oder
- Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt mit hepatologischem Schwerpunkt
oder
- Genehmigung zur Teilnahme an der HIV/AIDS Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
oder
- Zusatzbezeichnung „Infektiologie" (LÄK oder DGI)
oder
- Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung" (LÄK) und die aktive Teilnahme an der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger
und
- Nachweis über die Betreuung von mindestens 25 Hepatitis-C- Patienten pro Jahr 3 Jahre vor Teilnahme an diesem Vertrag und Nachweis über die eigenständig durchgeführte Therapie der chronischen Hepatitis C bei mindestens 30 unterschiedlichen Patienten 4 Jahre vor Teilnahme an diesem Vertrag*
und
- Nachweis über die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen im Bereich Hepatologie/Infektiologie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Vertragsteilnahme (30 CME-Punkte) und ab Teilnahme am Vertrag jährlich 20 CME-Punkte (davon 10 CME-Punkte in der Kategorie C)
* Erfüllt ein Arzt nicht die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 2 ist die Mitbetreuung durch einen Arzt (Supervisor), der die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1-4 erfüllt und an diesem Vertrag teilnimmt, notwendig.
Weitere Anforderungen
- Erfüllung der Aufgaben gemäß § 5
- wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 11
- Datenschutz, Datentransparenz und -austausch gemäß § 12
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt
Teilnahmeerklärung Vertragsarzt mit Supervision