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Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die eine Medizinstudentin oder einen Medizinstudenten als Famulus ausbilden, können bei der KV Berlin Unterstützung für ein dem Famulus gezahltes Taschengeld beantragen. Die Förderung von Famulaturen wurde von der KV Berlin bereits 1977 beschlossen und durch Vorstandsbeschluss 2001 bestätigt.
Entsprechend der Studienordnung für Medizinstudierende ist eine einmonatige Ausbildung in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis vorgesehen. Ein vom Vertragsarzt in dieser Zeit an den Famulus nachweislich gezahltes Taschengeld wird auf Antrag erstattet. Ab Januar 2020 beträgt die Förderung 165 Euro pro Monat. Das entspricht einer wöchentlichen Förderung von 41,25 Euro.
Bedingungen für die Antragstellung
- Die Famulatur muss innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Bei einer Famulatur während des Semesters ist das Urlaubssemester des Medizinstudenten nachzuweisen.
- Für Studienplätze außerhalb Berlins, ist immer ein Nachweis über die vorlesungsfreie Zeit beizufügen.
- Der Famulus muss mindestens zwei Wochen in der Praxis sein, damit die Förderung an den Arzt gezahlt werden kann.
- Den Antrag auf Erstattung der verauslagten Kosten kann nur ein Berliner Vertragsarzt stellen - nicht der Famulant. Zur Antragstellung steht ein Formular bereit, pro Famulant darf nur ein Exemplar eingereicht werden.
- Der Antrag muss vollständig und gut leserlich ausgefüllte werden. Nicht vollständig oder unleserlich ausgefüllte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Antragstellung
Antrag auf Vergütung für Famuli
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an famulaturen@kvberlin.de.
Bitte beachten Sie:
Der letzte Eingangstermin von Anträgen bei der KV Berlin ist spätestens der 31.03. des Folgejahres.
Der Topf für die Förderung ist auf 65.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Sollte die Summe überschritten werden, können danach eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden.