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Fördertopf 2024:
bereits verteilt: 33.600 Euro
noch verfügbar: 31.400 Euro


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Berliner Vertragsärzt:innen, die Medizinstudierende als Famuli ausbilden, können bei der KV Berlin Unterstützung für das jeweils gezahlte Taschengeld beantragen. Die Förderung von Famulaturen wurde von der KV Berlin bereits 1977 beschlossen und durch Vorstandsbeschluss 2001 bestätigt.

Entsprechend der Studienordnung für Medizinstudierende ist eine einmonatige Ausbildung in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis vorgesehen. Ein von Vertragsärz:innen in dieser Zeit an Famuli nachweislich gezahltes Taschengeld wird auf Antrag erstattet. Ab Januar 2020 beträgt die Förderung 165 Euro pro Monat. Das entspricht einer wöchentlichen Förderung von 41,25 Euro.

Bedingungen für eine Förderung
  • Die Famulatur muss innerhalb der vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Bei einer Famulatur während des Semesters ist das Urlaubssemester des Medizinstudenten nachzuweisen.
  • Für Studienplätze außerhalb Berlins, ist immer ein Nachweis über die vorlesungsfreie Zeit beizufügen.
  • Famuli müssen mindestens zwei Wochen in der Praxis sein, damit die Förderung von der KV Berlin gezahlt werden kann.
  • Den Antrag auf Erstattung der verauslagten Kosten können nur Berliner Vertragsärzt:innen stellen, nicht die Famuli. Zur Antragstellung steht ein Formular bereit, für Famuli darf jeweils nur ein Exemplar eingereicht werden.
  • Bitte beachten Sie: Die Erstattung für Famuli wird ab dem Jahr 2024 nur noch für Student:innen, die in Deutschland studieren, gewährt.

Antrag
Antrag auf Vergütung für Famuli
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an .

Bitte beachten Sie:
Nicht vollständig oder unleserlich ausgefüllte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bitte achten Sie auch insbesondere darauf, einen Nachweis über die vorlesungsfreie Zeit für das entsprechende Semester beizufügen (aus Gründen der besseren Lesbarkeit bitte in Textform und nicht als Kalenderübersicht).
Der letzte Eingangstermin von Anträgen bei der KV Berlin ist spätestens der 31. März des Folgejahres. 
Der Topf für die Förderung ist auf 65.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Sollte die Summe überschritten werden, können danach eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden.


Hinweise zur Antragstellung

  • Benutzen Sie ausschließlich das aktuell auf der Website bereitgestellte Formular.
  • Reichen Sie Anträge für jeden Famulanten / jede Famulantin nur einmal ein. Eine zusätzliche Zusendung des Originalantrags per Post ist nicht notwendig.
  • Bitte bringen Sie Ihren Praxisstempel gut leserlich auf das Formular. Der Antrag kann sonst eventuell nicht zugeordnet werden.