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Inhaltliche Fragen zum Sprechstundenbedarf
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Technische Fragen zum eSSB

0800 / 466 86 90

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen


Sprechstundenbedarfsbestellung vorübergehend wieder über das Online-Portal

Bitte beachten Sie!
Zur Umstellung der Bestellung des SSB auf eine digitale Bestellplattform → Webshop informieren wir Sie weiterhin. 

Die zum 5. Oktober 2023 erfolgte Umstellung auf des eSSB-Bestellwebshop wird für notwendige Anpassungen bis auf Weiteres angehalten.

Sie können Ihren Sprechstundenbedarf ab dem 13. Oktober 2023 wie bisher über das elektronische Bestellformular (die Bestellformulare erreichen Sie nach Anmeldung im Mitgliederbereich über die Einwahl ins Onlineportal unter dem Reiter Meldungen/Anträge an die KV – Sprechstundenbedarf) bestellen. 

Eine Information des Softwareherstellers HMM Deutschland GmbH finden Sie hier. 

Informationen zum eSSB (noch nicht erreichbar):

  • Ärzte und Ärztinnen loggen sich bitte ausschließlich mit ihrer LANR und dem LANR-Passwort über die Anmeldung im Mitgliederbereich in das Online-Portal ein:
  • Nach Login und Wahl des Reiters Sprechstundenbedarf unter „Meldungen/Anträge an die KV" werden Sie per Einwahllink auf die Plattform geführt und können Ihre Praxismitarbeitenden anlegen.
  • Angelegte Praxismitarbeitende können sich nur noch direkt auf der Plattform einloggen: https://praxis.essb.online/login
  • Auf der Seite im Mitgliederbereich finden Sie einen Handlungsleitfaden und die FAQ.

 

Funktionen des eSSB

  • Login und Weiterleitung zum neuen Webshop erfolgt für die Ärzt:innen über das Online-Portal der KV Berlin 
  • automatische Hinterlegung durchschnittlicher Fallzahlen der Praxis, Fachgruppe(n), Schwerpunktbezeichnungen und Abrechnungsgenehmigungen 
  • Ausstattung der Praxismitarbeitenden mit Rollen und Rechten um Bestellung und Abwicklung des SSB vornehmen zu können
  • Hinterlegung des SSB-Artikelstamms (fachgruppenbezogen ab 1.12.2023) 
  • Wahl der Artikel im apotheken- und nicht apothekenpflichtigen SSB durch die Praxen 
  • komplette Kommunikation über die Plattform (ab 1.12.2023)
  • vollautomatische Genehmigung erfolgt bereits im Bestellprozess (ab 1.12.2023)
  • Einsicht und genauer Überblick über Lieferung und Kosten des bestellten SSB (Tracking der Lieferungen ab 1.12.2023)
  • Termine für Nutzerschulungen, für Ärzt:innen und Praxismitarbeitende finden Sie hier im Veranstaltungskalender 

 

Allgemeine Informationen zum bisherigen Verfahren

Sprechstundenbedarf (SSB) wird bei der AOK Nordost für alle Krankenkassen angefordert (AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Sprechstundenbedarf - Berlin, 14456 Potsdam).  Die AOK Nordost bearbeitet die Bestellungen federführend für alle Krankenkassen und löst, für den nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf, die Belieferung der Praxen aus. 

Die Bestellung erfolgt quartalsweise über das Bestellformular im Online-Portal der KV Berlin, Nachbestellungen sind zwischenzeitig bei Bedarf möglich. 

Für die Lieferung des apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs laden Sie bitte die Genehmigung der AOK Nordost im Online-Portal herunter und reichen diese mit der Unterschrift des Arztes / der Ärztin plus Praxisstempel bei der von Ihnen in der Bestellung gewählten Apotheke ein.

  • Es werden im elektronischen Bestellverfahren über das Online-Portal zwei Bestellformulare angeboten:
    • „apothekenpflichtig“ für die apothekenpflichtigen Arzneimittel (nach Genehmigung durch die AOK-Nordost bitte herunterladen, ausdrucken und mit Unterschrift des Arztes / der Ärztin und Praxisstempel bei der Apotheke einreichen)
    • „nichtapothekenpflichtig“ für die nicht apothekenpflichtigen Produkte (nach Genehmigung durch die AOK Nordost erfolgt die Lieferung automatisch über die auf der Genehmigung angegeben Lieferanten) 
  • Betäubungsmittel werden ausschließlich über ein BtM-Rezept angefordert, eine Vorabgenehmigung durch die AOK Nordost findet nicht statt.
  • Sollte der quartalsbezogene Bezug die benötigte Menge nicht decken, ist eine Nachbestellung möglich.
  • Bis auf Impfstoffe und Hilfsmittel sind die Mittel des Sprechstundenbedarfs relevant für die Durchschnittswerteprüfung.
SSB-Bestellung über das Online-Portal – Bestellformular richtig ausfüllen

Informationen zum Bestellweg von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erhalten Sie in der Rubrik Impfen.

Nicht apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf

Produktaustausch durch die AOK Nordost

Beim nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf gibt es ganz erhebliche Preisunterschiede. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten Ärzt:innen von der Möglichkeit Gebrauch machen, angeforderte Produkte gegen preisgünstigere austauschen zu lassen. Wenn wegen der Qualität oder der Anwendungssicherheit ein bestimmtes Produkt bevorzugt wird, sollte die Substitution ausgeschlossen werden. Dazu muss hinter der Nennung des Produktes das Kreuz für den Ausschluss der Substitution gesetzt werden. Die Auswahl des Lieferanten obliegt den Ärzt:innen jedoch nicht. 


Hinweise zum Sprechstundenbedarf

Glucose für den oralen Glucosetoleranztest (OGT) 

Medizinische Gase sind ohne Vorabgenehmigungsverfahren bestellbar

Keine Mitgabe der Produkte an Patienten

Silberhaltige Wundprodukte – Übersicht

Moderne Wundversorgung – Übersicht