Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Verordnung
Sprechstundenbedarf
Kontakt
Ansprechpartner AOK-Nordost
0800 / 265080
apothekenpflichtiger SSB:
Martina Waldmann: -32456
Silke Freytag: -25388
Michaela Haas: -25303
nichtapothekenpflichtiger SSB:
Henning Fleischhauer: -25486
Benjamin Groth: -26412
Aslihan Yigit-Firat: -23109
Teamleitung:
Christine Uhlmann: -25309
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Sprechstundenbedarfsvereinbarungen
Weitere Informationen
Preisübersicht über nichtapothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf (SSB) wird bei der AOK Nordost für alle Krankenkassen angefordert (AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Sprechstundenbedarf - Berlin, 14456 Potsdam). Die dafür notwendigen Vordrucke erhalten Sie von der AOK Nordost. Folgendes gilt es bei der Bestellung von SSB zu beachten:
- Der weiße Vordruck dient der Bestellung des apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs.
- Mit Hilfe des roten (rosa) Vordrucks wird der nicht apothekenpflichtige Sprechstundenbedarf bezogen. Betäubungsmittel werden ausschließlich über ein BtM-Rezept angefordert, eine Vorabgenehmigung durch die AOK Nordost findet nicht statt.
- Sollte der quartalsbezogene Bezug die benötigte Menge nicht decken, ist eine Nachbestellung möglich.
- Bis auf Impfstoffe und Hilfsmittel sind die Mittel des Sprechstundenbedarfs richtgrößenrelevant.
Informationen zum Bestellweg von Impfstoffen des Sprechstundenbedarfs erhalten Sie in der Rubrik Impfen.
Nicht apothekenpflichtiger Sprechstundenbedarf
Produktaustausch durch die AOK Nordost
Beim nicht-apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf gibt es ganz erhebliche Preisunterschiede (siehe Preisliste). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sollten Ärzte von der Möglichkeit Gebrauch machen, angeforderte Produkte gegen preisgünstigere austauschen zu lassen. Wenn wegen der Qualität oder der Anwendungssicherheit ein bestimmtes Produkt bevorzugt wird, sollte die Substitution ausgeschlossen werden. Dazu müssen die betreffenden Produkte auf einem gesonderten Formular mit dem Zusatz „nicht austauschen“ oder „keine Substitution“ aufgeführt werden. Die Auswahl des Lieferanten obliegt den Ärzten jedoch nicht.
Lieferung schriftlich bestätigen
Die vollständige Lieferung nicht apothekenpflichtigen Sprechstundenbedarfs muss dem Lieferanten gegenüber innerhalb von drei Sprechstundentagen schriftlich bestätigt werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Krankenkassen nur die Ware bezahlen, die bestellt und ausgeliefert wurde. Nur Lieferungen, deren Empfang schriftlich bestätigt worden ist, werden dem Lieferanten bezahlt.
Häufig gestellte Fragen zum Sprechstundenbedarf
Keine Mitgabe der Produkte an Patienten
Mittel und Materialien des Sprechstundenbedarfs sind ausschließlich in der Praxis (oder im Hausbesuch) zu verwenden. Produkte, die über den Sprechstundenbedarf angefordert und bezogen werden, dürfen dem Patienten nicht mitgegeben werden. Auch wenn es im Einzelfall wirtschaftlicher erscheint, kleine Mengen aus dem Sprechstundenbedarf zu entnehmen, z. B. wenn der Patient nur für den kommenden Tag noch eine Schmerztablette oder ein Pflaster benötigt, so widerspricht dies den Vorgaben. Der Bedarf des Patienten, der zur Anwendung oder zur Einnahme außerhalb der Sprechstunde notwendig ist, ist patientenindividuell zu verordnen.
Sprechstundenbedarf – Auskünfte im Bestellprozess
Bestellformulare für den Sprechstundenbedarf erhalten Sie bei der AOK Nordost. Diese bearbeitet die Bestellungen federführend für alle Krankenkassen und löst die Belieferung der Praxen aus. Die Bestellung erfolgt quartalsweise, Nachbestellungen sind zwischenzeitig möglich. Auf den Formularen (apothekenpflichtiger getrennt vom nichtapothekenpflichtigen Sprechstundenbedarf) ist anzugeben:
- die BSNR der bestellenden Praxis
- das Datum
- die Fachgruppe(n)
- Datum der letzten Anforderung
- die Fallzahl (zuletzt abgerechnete)
- Bezeichnung/Art und Menge der Mittel/Materialien
- Datum, Stempel und Unterschrift
Nicht anzugeben ist/sind:
- die LANR, denn die Bestellung gilt der Betriebsstätte. Die Angabe der LANR birgt sogar das Risiko, dass genau dieser LANR die Kosten zugeordnet werden, obwohl die BSNR Verwender der Mittel und Materialien ist.
- für welche Patienten die Materialien verwendet werden
- Diagnosen
Sollte die AOK Nordost also z. B. nachfragen, für wen/welche Patienten/welche Erkrankungen/welche Therapien die bestellten Mittel erforderlich sind, so bedarf es allenfalls der Bestätigung, dass die Mittel indikationsgerecht zum Einsatz gelangen. Nicht angegeben werden können Praxisbesonderheiten. Es obliegt nicht der AOK Nordost, Praxisbesonderheiten anzuerkennen oder auch nicht. Bitte beschränken Sie sich auf die Angaben, die auf dem Formular verlangt werden.