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Radiologische Diagnostik (Röntgen)

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • Diagnostisch-radiologische Untersuchungen aus dem Abschnitt 34.2 EBM

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung Apparategemeinschaft
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen
Einverständniserklärung Informationen LaGetSi