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Kontakt

Zulassungsausschuss für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Zulassungsbezirk Berlin
Masurenallee 6A
14057 Berlin

Telefonische Sprechzeiten

Montag          13-15 Uhr
Dienstag        10-12 Uhr
Mittwoch        13-15 Uhr
Donnerstag    10-12 Uhr
Freitag             /

Team Ärzt:innen
030 / 31 003-...

-742 Buchstabenkreis B, G, K-L, N-O
-8877 Buchstabenkreis C-D, M, P-Q, T-U
-8861 Buchstabenkreis A, E, R, Sa-Sch, H
-971 Buchstabenkreis F, I-J, Sd-Sz, V-Z

Team MVZ
030 / 31 003-...

-8876 Buchstabenkreis A-B, G-H
-8879 Buchstabenkreis C-F
-205 Buchstabenkreis I-P
-405 Buchstabenkreis Q-Z

Team Psychotherapeut:innen
030 / 31 003-936
030 / 31 003-443
030 / 31 003-8853
030 /31 003-8878
030 / 31 003-743
030 / 31 003-415

Team SB/Ermächtigung
030 /31 003-541
030 / 31 003-441

Berufungsausschuss
030 / 31 003-348


Kontakt Service Center

030 / 31 003-999
030 / 31 003-900
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Service-Zeiten und weitere Infos Service-Center

Zulassungsausschuss

Antragstellende, die sich für die ärztliche oder psychotherapeutische Versorgung in Berlin zulassen oder im vertragsärztlichen Bereich anstellen lassen möchten, wenden sich an den Zulassungsausschuss. Dieser prüft dann die fachliche Eignung der oder des Antragstellenden. 

Bei den Zulassungsausschüssen handelt es sich um selbständige und nicht weisungsgebundene Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. 

Die Geschäfte des Zulassungsausschusses werden von der Geschäftsstelle geführt.

Gegen Entscheidungen der Zulassungsausschüsse können die am Verfahren beteiligten Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und ärztlich geleiteten Einrichtungen, die KV, die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen beim Berufungsausschuss Widerspruch einlegen.

Bei seinen Entscheidungen hat der Zulassungsausschuss die Vorgaben der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV), des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) und weiterer rechtlicher Normen zu beachten. Der Zulassungsausschuss muss außerdem den Bedarf an ärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung in Berlin bei seinen Entscheidungen berücksichtigen. 

Weitere Aufgaben des Zulassungsausschusses

  • Entscheidung über die Niederlassungen und Genehmigungen zur Anstellung von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
  • Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder die Verlegung von Vertragsarztsitzen
  • Befugnis vorhandene Zulassungen zu entziehen
  • Ermächtigung weiterer Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, wie zum Beispiel Krankenhausärzt:innen, zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, wenn ein entsprechender qualitativer oder quantitativer Bedarf vorliegt
  • Entscheidung über sonstige zulassungsrechtliche Anträge

Zusammensetzung des Zulassungsausschusses

In Zulassungssachen der Ärzt:innen ist der Zulassungsausschuss mit jeweils drei Verter:innen der Ärzteschaft und Krankenkassen besetzt. Die Mitglieder führen ihr Amt als Ehrenamt. Den Vorsitz führt abwechselnd eine Vertreterin/ein Vertreter der Ärzteschaft und der Krankenkassen.

In Zulassungssachen der Psychotherapeut:innen und der überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzt:innen gibt es abwechselnd davon zwei Vertreter:innen der Psychotherapeut:innen - darunter mindestens eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut - sowie zwei Vertreter der Ärzteschaft. Die Zahl der Kassenvertreter:innen erhöht sich in diesen Fällen ebenfalls auf insgesamt vier Vertreter:innen.

Anträge an den Zulassungsausschuss

Die Anträge an den Zulassungsausschuss stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag vollständig aus und reichen Sie alle notwendigen, im Formular angegebenen Unterlagen zusammen mit dem Antragsformular ein. 

Antrag auf Zulassung

Antrag auf Ruhen der Zulassung

Antrag auf Praxissitzverlegung

Antrag auf Zulassung im Rahmen des Jobsharings

Antrag zur Jobsharing-Anstellung

Antrag auf Genehmigung zur Anstellung

Antrag auf Ermächtigung 

Anträge für die Praxisabgabe und Nachbesetzung

Anträge für MVZ