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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
Übende und suggestive Interventionen

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 35111 EBM Übende Interventionen als Einzelbehandlung
  • 35112 EBM Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Erwachsenen
  • 35113 EBM Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
  • 35120 EBM Hypnose

Wer kann die Leistung beantragen?
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten

Fachliche Anforderungen
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

und

  • Nachweis über eine vertiefte Ausbildung mit Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, in der Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie gemäß § 95c SGB V

und

  • Nachweis über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Techniken im Rahmen des o.g. Fachkundenachweises

oder

  • Nachweis über jeweils zwei Kurse à 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens sechs Monaten für die übenden Techniken (PMR, autogenes Training) und/oder die suggestiven Techniken (Hypnose)

 

Wichtig: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume