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Psychosomatische Grundversorgung

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 35100 EBM Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
  • 35110 EBM Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen gemäß § 5 Abs. 6

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung