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Hörgeräteversorgung Jugendliche und Erwachsene

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 09372/20372 EBM Pauschale für die Neuverordnung eines Hörgerätes/von Hörgeräten bei Schwerhörigkeit
  • 09373/20373 EBM Zusatzpauschale für die erste Nachuntersuchung nach erfolgter Hörgeräteversorgung
  • 09374/20374 EBM Zusatzpauschale für die Nachsorge(n) bei Hörgeräteversorgung
  • 09375/20375 EBM Zuschlag für die Koordination des Arztes mit dem Hörgeräteakustiker

 

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und Apparative Voraussetzungen
Organisatorische Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung(Jugendliche und Erwachsene)
Gerätenachweis (Jugendliche und Erwachsene)