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Qualitätssicherung
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Rundschreiben 07/2020: Reiseimpfvereinbarung nach §132e SGB V mit Novitas BKK
Kontakt
030 / 31 003-319
QS-team-1@kvberlin.de
Impfen (Reiseimpfvereinbarung mit der Novitas BKK)
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 90100 Hepatitis A
- SNR 90101 Hepatitis B
- SNR 90102 Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)
- SNR 90103 Meningokokken (A, C, W135, Y)
- SNR 90104 Typhus
- SNR 90105 Cholera
- SNR 90106 Gelbfieber
- SNR 90107 Tollwut
Wer kann die Leistung beantragen?
- Haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Haus- und fachärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte
- Für die Durchführung und Abrechnung der Gelbfieberimpfung ist eine Gelbfieberimpfstellenerlaubnis erforderlich. Diese ist der Teilnahmeerklärung in Kopie beizufügen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung (Anlage 2 zur Reiseimpfvereinbarung – Teilnahmeerklärung)
Anlage 1 zur Reiseimpfvereinbarung - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen