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Kontakt Berliner Bezirke
Die Berliner Bezirke haben Ansprechpersonen für niederlassungswillige Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Die Übersicht finden Sie hier.
Der Weg in die Niederlassung
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandeln möchten, benötigen eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Diese wird durch den Zulassungsausschuss erteilt und ist abhängig von der Bedarfsplanung für den Zulassungsbezirk Berlin.
Eine Besonderheit: In der Bundeshauptstadt ist der Planungsbereich für die meisten Fachgruppen gesperrt, das heißt der Versorgungsgrad für den jeweiligen Fachbereich liegt über 110%. Neu-Niederlassungen und Anstellungen sind nur dann möglich, wenn ein Arztsitz in der entsprechenden Fachgruppe frei wird.
Niederlassungswillige durchlaufen bei der KV Berlin folgende Schritte:
1. Eintrag ins Arztregister
Das Arztregister erfasst alle Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten zugelassen sind oder eine Zulassung zur vertragsärztlichen beziehungsweise psychotherapeutischen Versorgung beabsichtigen.
Voraussetzungen für den Eintrag ins Arztregister:
- Approbation
- abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt bzw. praktischen Arzt
- zusätzlich für Psychotherapeut:innen: Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Dokumente zum Download
Antragsformular Ärzt:innen
Antragsformular Psychotherapeut:innen
Der Antrag ist schriftlich einzureichen an:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abteilung Arztregister
Masurenallee 6A
14057 Berlin
Mit dem Antrag sind folgende Dokumente einzureichen (im Original oder amtlich beglaubigte Kopie):
- Geburtsurkunde, Passbild, ggf. Heiratsurkunde (Nachweis über Namensänderung)
- Urkunde über Approbation als Ärzt:in bzw. als Psychotherapeut:in
- Urkunde über die Facharztanerkennung bzw. über die Qualifikation im Richtlinienverfahren
- Nachweise über bisherige ärztliche Tätigkeit und bestandene Prüfungen
- Urkunde über abgeschlossene Weiterbildungen
- Ggf. Nachweis über die Anerkennung eines ausländischen Titels in Deutschland
Für den Antrag auf Eintragung in das Arztregister muss eine Gebühr von 100 Euro entrichtet werden.
2. Eintrag in die Warteliste
Ist der Eintrag ins Arztregister erfolgt, kann man sich in eine Warteliste für die Zulassung im jeweiligen Fachgebiet eintragen lassen. Dieser Eintrag ist optional. Hierfür ist ebenfalls das Arztregister der KV Berlin zuständig. Dieser Antrag muss schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen.
oder Ein Eintrag für mehrere Fachgebiete ist möglich, wenn der Arzt oder die Ärztin mehrere abgeschlossene Facharztweiterbildungen besitzt.
Dokumente zum Download
Antrag auf Eintragung in die Warteliste
3. Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt
Um eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu erhalten, müssen Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen schriftlichen Antrag an den Zulassungsausschuss stellen. Voraussetzung für den Zulassungsantrag ist in der Regel die Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Arztsitz.
Dokumente zum Download
Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Antrag auf Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
oder
Antrag auf Praxisverlegung
Mit dem Antrag sind folgende Dokumente einzureichen:
- Nachweis über gezahlte Antragsgebühr in Höhe von 100 Euro
- Kopie aus dem Arztregister (falls nicht im Arztregister der KV Berlin eingetragen)
- Aktueller, unterschriebener Lebenslauf
- Nachweis über beantragtes polizeiliches Führungszeugnis (Belg-Art „O“ zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate)
- Aktuelle, unterschriebene Drogen- und Trunksuchterklärung
- Versicherungsbescheinigung über Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
Mustervorlagen Versicherungsbescheinigung für das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
für Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen in Einzelpraxis und BAG ohne angestellte Ärzt:innen
für MVZ sowie Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen und BAG mit angestellten Ärzt:innen
für ermächtigte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
4. Bewerbung um ausgeschriebene Arztsitze
Die vorläufige Bewerbung auf einen ausgeschriebenen Arztsitz erfolgt über das von der KV Berlin bereitgestellte Online-Formular. Einzelheiten zum Bewerbungsprozess und zu aktuellen Sitzausschreibungen finden Sie hier.
5. Beantragung genehmigungspflichtiger Leistungen
Mehr als zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegen einer zusätzlichen Qualitätskontrolle und somit einer Genehmigungspflicht durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin.
Antragstellung und Honoraranspruch
Der Antrag für genehmigungspflichtigen Leistungen sollte möglichst zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung oder auf Ermächtigung erfolgen. Denn erst bei Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Antrags können diese Leistungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für alle Arztgruppen gilt außerdem: Sobald eine Zusatzbezeichnung vorliegt, sollte sie dem Arztregister mitgeteilt werden.
Bedingungen für die Beantragung:
- Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für die jeweilige Leistung
- Nachweis über besondere fachliche, apparative und ggf. räumliche Voraussetzungen
Genehmigungspflichtige Leistungen unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. So werden zur dauerhaften Qualitätssicherung beispielsweise Hygienekontrollen oder stichprobenartige Prüfungen der Untersuchungsergebnisse durchgeführt. Stimmt die Qualität nicht, wird das Honorar zurückgefordert und die Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung entzogen.
Sonderbedarfszulassung und Ermächtigungen
Bei eingeschränkten Zulassungen und Ermächtigungen können nur solche genehmigungspflichtigen und qualitätsgesicherten Leistungen genehmigt werden, die innerhalb des eigenen Zulassungs- oder Ermächtigungsgebiets liegen.
Automatische Berechtigung
Einige Facharztgruppen erhalten mit ihrer Zulassung automatisch eine Genehmigung für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen, wenn die entsprechende Urkunde im Arztregister vorliegt. So erhalten z. B. Fachärztinnen und Fachärzte für Chirotherapie bei der Zulassung etwa die Erlaubnis zur Abrechnung aller chirotherapeutischen Leistungen.
Nachweiserleichterungen für QS-Genehmigungsverfahren bei Status- oder Arbeitgeberwechsel, Praxisverlegung, Änderung der Gesellschaftsform / Wechsel der BSNR
Im Rahmen von Anträgen bei Status- oder Arbeitgeberwechsel, Praxissitzverlegung oder Änderung der Gesellschaftsform/Wechsel der BSNR kann für die Dauer von sechs Monaten ab dem Änderungszeitpunkt ein erleichtertes Nachweisverfahren für die Genehmigungen von QS-Leistungen in Anspruch genommen werden. Konkret bedeutet dies, dass für den Fall der Beantragung des identischen Leistungsspektrums innerhalb des gleichen Fachgebiets- bzw. Versorgungsbereiches sowie bei Fortbestand der apparativen und räumlich-organisatorischen Voraussetzungen auf die Beibringung von z.B. Qualifikationsnachweisen verzichtet werden kann.
Bei offensichtlichen Bedenken oder Unklarheiten behält sich die KV Berlin vor, eine vollumfängliche Prüfung der Voraussetzungen vorzunehmen. Weitere zu prüfende Voraussetzungen bleiben von der Nachweiserleichterung unberührt. Das für die beschriebene Fallkonstellation zur Verfügung stehende Antragsformular ist vollständig und inhaltlich richtig auszufüllen und bei der KV Berlin einzureichen.