Schliessen
InstagramYoutube

Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für Ihre gesundheitlichen Anliegen oder wollen sich gründlicher über bestimmte medizinische Fragen informieren? Es ist nicht immer ganz leicht, in der Fülle an Informationen und Institutionen im deutschen Gesundheitswesen den Überblick zu behalten. Der folgende Wegweiser gibt Ihnen einen Überblick darüber, an wen Sie sich in Notfällen und Krisensituationen direkt wenden können. Und er zeigt Ihnen, wo Sie im Netz weiterführende, zuverlässige Informationen über Krankheiten und Behandlungen finden können, die von wissenschaftlichen Institutionen geprüft sind.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen gewährleisten gemäß § 75 des Fünften Sozialgesetzbuchs gegenüber den Krankenkassen und nicht gegenüber dem individuellen Patienten, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

Die Gesetzliche Krankenversicherung als Vertragspartner der Versicherten ist sowohl vertraglich als auch gesetzlich (§ 13-15 i.V.m. § 21 SGB I) verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren und zu beraten.

Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen oder Beschwerden zu Ihrer persönlichen Gesundheitsversorgung zunächst an Ihre Krankenkasse.

Wann hilft die KV Berlin?

Die KV Berlin ist zuständig für Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich Versicherte ambulant versorgen. In folgenden Fällen hilft die KV Berlin direkt weiter:

  • Sie brauchen eine ambulante Behandlung, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich eine Praxis aufsuchen können oder nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag eine ärztliche Versorgung
    Ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Berlin
  • Sie haben eine Überweisung für einen dringenden Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt bzw. benötigen (auch ohne Überweisung möglich) einen Termin bei den Fachgruppen Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Frauenheilkunde, Kinder- und Jugendheilkunde, etwa für die sogenannten U-Untersuchungen
    Terminservice der KV Berlin
  • Sie benötigen einen Termin bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten für ein Erstgespräch (ohne Überweisung) oder für die daran anschließenden Behandlungsformen der Akutbehandlung oder der Probatorischen Sitzungen (nur mit Empfehlung aus dem Erstgespräch)
    Terminservice der KV Berlin
  • Sie können Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nicht mehr erreichen und benötigen Ihre Patientenunterlagen? Über die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV können Sie im Falle einer Praxisverlegung die aktuelle Adresse herausfinden, denn nicht immer geht die Praxisverlegung aus Google-Suchergebnissen hervor. Geben Sie dazu unter „weitere Suchkriterien“ den Nachnamen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin an. Bitte beachten Siedass Ärzt:innen, die ausschließlich privatärztlich tätig sind, in unserer Suche nicht aufgeführt werden.
    Erhalten Sie keinen Treffer, dann kann Sie die Ärztekammer Berlin dabei unterstützen, Einsicht in die betreffenden Behandlungsunterlagen zu erhalten. 
  • Über ein Antragsformular können Sie eine Versichertenauskunft nach § 83 SGB X anfordern. 
     
  • Sie möchten sich über Ihre Ärztin/Ihren Arzt oder Ihre Psychotherapeutin/Ihren Psychotherapeuten beschweren? Die KV Berlin geht dem Vorwurf nach. Füllen Sie das Formular Patientenbeschwerde aus und senden Sie es unterschrieben an die angegebene Adresse zurück. 
     
  • Ihre Arztpraxis hat aufgrund von Urlaub oder Krankheit geschlossen? Im Regelfall sollte dann eine Vertretung benannt sein, damit Sie im Fall einer akuten Erkrankung wissen, wohin Sie sich zur Behandlung wenden können. Bei Praxisschließungen ohne Vertretung, können Sie einen Hinweis an senden, damit die KV Berlin die Umstände der fehlenden Vertretung klären kann. Bitte beachten Sie: Unter der E-Mail-Adresse kann keine Vermittlung zu aktuen Hilfeersuchen erfolgen.
     
  • Falsch abrechnende Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verursachen zusätzliche Kosten für die Solidargemeinschaft und schaden den Kolleg:innen. Von der KV Berlin wird deshalb jede Abrechnung, die Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Berlin zur Vergütung einreichen, überprüft. Wem eine Falschabrechnung nachgewiesen wird, der muss das Geld zurückzahlen und/oder erhält eine Disziplinarstrafe. Sie haben einen begründeten Verdacht, dass ein Arzt / eine Ärztin eine Leistung falsch abrechnet? Dann wenden Sie sich per E-Mail an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten:

Wann ist die KV Berlin nicht zuständig?

Nicht zuständig ist die KV Berlin für die zahnärztliche Versorgung in Berlin und den stationären Bereich (Berliner Krankenhäuser und Kliniken).


Weitere Ansprechpartner aus dem Berliner Gesundheitswesen

Für folgende Fragen stehen Ihnen außerdem zahlreiche spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung:

Ansprechpartner bei Notfällen

Ansprechpartner in Krisensituationen

Allgemeine Beratung von Patientinnen und Patienten

Medizinische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Meldung berufsrechtlicher Verstöße

Gesundheitsinformationen im Internet

Patienten-Information.de – Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer
Gesundheitsinformation.de – Portal des IQWiG – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen/Unabhängige Patientenberatung (UPD)
gesund.bund.de - Serviceportal des Bundesminsteriums für Gesundheit