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Kernspintomographie (MRT)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 34410-34460 EBM

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kernspintomographie (MRT)
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen