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Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie mit der Techniker Krankenkasse

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99221 Biomarkertestung / Biosimilarquote (Modul 1)
  • SNR 99222 Biomarkertestung / Rabattarzneimittel (Modul 2)

 

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen    
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Teilnahmeerklärung Arzt
Teilnahmeerklärung Versicherter