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030 / 31 003-523
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QS-team-2@kvberlin.de
Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten (AOK Nordost)
Genehmigungspflichtig sind:
- Medikationsmanagement gemäß § 7a des Vertrags
- SNR 90045: Intensivierter Medikationscheck („eLiSa“) / - Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Arzneimittel-Therapiesicherheit / - Patientengespräch sowie Erstellung und Aushändigung des Medikationsplans / - für Patienten, die mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel in einem Kalenderjahr verordnet bekommen haben
- Vergütung für die kompetenzstärkenden und individuellen Gesprächs- und Beratungsleistungen gemäß § 7b des Vertrags
- SNR 90058: „Priorisierung der Behandlungen“ ODER Leistungskomplex „Berücksichtigung der psychosozialen Lage“ ODER Leistungskomplex „Versorgungskoordinierung“ ODER Leistungskomplex „Behandlungsalternativen“ ODER Leistungskomplex „Patientenselbstmanagement"
- SNR 90059: Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal - Koordinierungspauschale
Hinweis: Der neue Leistungskomplex gemäß SNR 90059 ist befristet in der Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 einmalig je neu eingeschriebenen Versicherten abrechenbar.
Wer kann die Leistung beantragen?
- Hausärztinnen und Hausärzte (Allgemeinmedizinier, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, Kinderärzte, Praktische Ärzte), die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
Weitere Anforderungen
- Fortbildungspflicht durch Teilnahme je Kalenderjahr an von einer Ärztekammer zertifizierten vertragsspezifischen kostenlosen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens vier CME-Punkten und deren Nachweis bis zum Ablauf jedes Kalenderjahres
- Hinweis: Für das Jahr 2023 ist der Umfang der vertraglichen Fortbildungsverpflichtung des Arztes bzw. der Ärztin bei einer Teilnahme der Medizinischen Fachangestellten (MFA) an einer vertraglich geregelten Fortbildungsveranstaltung im Zeitraum von 01.07.2023 bis 31.12.2023 um 2 CME-Punkte innerhalb des Kalenderjahres 2023 reduziert.
- Verpflichtender Einsatz eines qualitätsgesicherten softwaregestützten Medikationsmanagements mit integriertem Medikationscheck bei teilnehmenden Versicherten mit Multimedikation nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
- Intensivierte Medikationschecks, insbesondere z. B. bei Erstverordnungen, nach Krankenhausentlassung oder Auftreten neuer chronischer Erkrankungen, basierend auf der Struktur von „eLiSa“ als Unterstützung des Hausarztes/der Hausärztin beim Management von Multimedikation.
- Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) z. B. zur konkreten Verringerung der Arzneimittelrisiken und möglicher arzneimittelassoziierter Schädigungen. Beratung bei Selbstmedikation und sachgerechte Aufklärung über weiterbestehende Risiken.
- Durchführung bei Bedarf mehrerer Patientengespräche im Falle von Medikationsanpassungen.
- Erstellung und Aushändigung eines aktuellen bundeseinheitlichen Medikationsplans.
- Einverständnis für die Veröffentlichung der Praxisdaten (Titel, Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer) auf der KV-Website
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Teilnahmeerklärung für den Hausarzt
Achtung! Teilnameerklärung Versicherte und Patienteninformationen müssen direkt bei der AOK angefordert werden:
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