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Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten (AOK Nordost)

Genehmigungspflichtig sind:

  • Medikationsmanagement gemäß § 7a des Vertrags
  • SNR 90045: Intensivierter Medikationscheck („eLiSa“) / - Ableitung von Maßnahmen zur Steigerung der Arzneimittel-Therapiesicherheit / - Patientengespräch sowie Erstellung und Aushändigung des Medikationsplans / - für Patienten, die mindestens fünf rezeptpflichtige Arzneimittel in einem Kalenderjahr verordnet bekommen haben
  • Vergütung für die kompetenzstärkenden und individuellen Gesprächs- und Beratungsleistungen gemäß § 7b des Vertrags 
  • SNR 90058: „Priorisierung der Behandlungen“ ODER Leistungskomplex „Berücksichtigung der psychosozialen Lage“ ODER Leistungskomplex „Versorgungskoordinierung“ ODER Leistungskomplex „Behandlungsalternativen“ ODER Leistungskomplex „Patientenselbstmanagement"
  • SNR 90059: Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal - Koordinierungspauschale

Hinweis: Der neue Leistungskomplex gemäß SNR 90059 ist befristet in der Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 einmalig je neu eingeschriebenen Versicherten abrechenbar.


Wer kann die Leistung beantragen?
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Teilnahmeerklärung für den Hausarzt

Achtung! Teilnameerklärung Versicherte und Patienteninformationen müssen direkt bei der AOK angefordert werden:
Bestellformular