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Änderung von Personen- und Praxis-Stammdaten
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Sämtliche Änderungen der Personen- und Praxisstammdaten müssen der KV Berlin mitgeteilt werden. Je nach Status des Arztes oder der Ärztin bzw. des Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin (mit Zulassung/Anstellung, ohne Zulassung/Anstellung) müssen folgende Änderungsmitteilungen gemacht werden:
KV-Mitglieder (zugelassene oder angestellte Ärzte/Psychotherapeuten)
Welche Änderungen werden erfasst?
- Änderung der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel; Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon; Fax, E-Mail); Namensänderung durch Eheschließung; Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung; Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
- Änderungen der Kontaktdaten zur Praxisanschrift
- Änderung der Sprechzeiten und allen Nebenbetriebsstätten einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft und Zweigpraxen
Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?
- Über das Online-Portal oder
- schriftlich, sofern beglaubigte Kopien beizubringen sind
Ärzte, die als Weiterbildungsassistenten gesetzlich Krankenversicherte behandeln
Welche Änderungen werden erfasst?
- Änderungen der Personenstammdaten (Geschlecht, Titel; Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon; Fax, E-Mail); Namensänderung durch Eheschließung; Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung; Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?
- formlos, schriftlich an das Arztregister, ggf. unter Beilage amtlich beglaubigter Kopien
Ärzte, mit Arztregistereintrag, aber ohne Zulassung oder Anstellung im Zulassungsbezirk Berlin
Welche Änderungen werden erfasst?
- Änderungen zum Arztregistereintragung (Geschlecht, Titel, Privatanschrift mit Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail), Namensänderung durch Eheschließung, Ausbildungsdaten: FA-Bezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnung, Fachkunden, fakultative Weiterbildungen)
Wie werden die Änderungsmitteilungen vorgenommen?
- formlos, schriftlich an das Arztregister, ggf. unter Beilage amtlich beglaubigter Kopien