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Ambulantes Operieren

Die ambulante Durchführung chirurgischer Eingriffe ist in einem kassenübergreifenden Vertrag über das ambulante Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus (AOP-Vertrag) geregelt. Außerdem hat die KV Berlin für die Durchführung ambulanter Katarakt-Operationen zusätzliche Vereinbarungen zur Abgeltung von Sachkosten (Katarakt-Vereinbarung) geschlossen.

AOP-Vertrag

Vertrag

gültig vom: 01.06.2012
Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag)

Den AOP-Vertrag sowie den Katalog für ambulant durchführbare Operationen und stationsersetzende Eingriffe stellt die KBV auf ihrer Website bereit.

 


Katarakt-Vereinbarung