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Psychotherapie Ärzte: Systemische Therapie als Einzel- und/oder Gruppenbehandlung bei Erwachsenen

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

Abschnitt 35.1 EBM

  • 35130 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Kurzzeittherapie)
  • 35131 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Langzeitzeittherapie)
  • 35140 EBM Biographische Anamnese
  • 35141 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die vertiefte Exploration
  • 35142 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die Erhebung ergänzender Befunde
  • 35150 EBM Probatorische Sitzung
  • 35151 EBM Psychotherapeutische Sprechstunde
  • 35152 EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung
  • 35163 - 35169 EBM Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
  • 35173 - 35179 EBM Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Abschnitt 35.2.1 EBM
Systemische Therapie in Einzelbehandlung

  • 35431 EBM Kurzzeittherapie 1
  • 35432 EBM Kurzzeittherapie 2
  • 35435 EBM Langzeittherapie
     

Abschnitt 35.2.2 EBM
Systemische Therapie in Gruppenbehandlung

  • 35703 - 35709 EBM Kurzzeittherapie 1 und 2
  • 35713 - 35719 EBM Langzeittherapie
     

Abschnitt 35.2.3 EBM

Strukturzuschläge (werden durch die KV zugesetzt)
 

Abschnitt 35.3 EBM

35600 - 35602 EBM Anwendung und Auswertung von Testverfahren/Verfahren


Wer kann die Leistung beantragen?
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie
Fachliche Anforderungen
  • Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen

und

  • Kenntnisse und Erfahrungen gemäß Weiterbildungszeugnis auf dem Gebiet der Systemischen Therapie

oder

  • Bescheinigung oder Zeugnis der zuständigen Ärztekammer, aus der sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen erworben wurden.

und/oder für Gruppentherapien

  • Nachweise im Rahmen der Weiter- bzw. Ausbildung: Aus den entsprechenden Zeugnissen und Bescheinigungen muss hervorgehen, dass eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Systemischen Therapie auch in Gruppen erworben wurden (ggf. Bestätigung der jeweiligen Kammern)

oder Nachweise über:

  • mindestens 40 Doppelstunden systemische Selbsterfahrung in der Gruppe
    und
  • mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
    und
  • mindestens 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung mit Systemscher Therapie
    und
  • mindestens 40 Supervisionsstunden mit Systemscher Therapie (kontinuierlich nach jeder zweiten Doppelstunde Gruppentherapie eine Supervisionsstunde)

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume