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Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom (bPS)

Genehmigungspflichtig sind Laser-Behandlungen als:

  • Holmium-Laser Enukleation der Prostata (HoLEP)
  • Holmium-Laser Resektion der Prostata (HoLRP)
  • Thulium- Laserresektion (TmLRP)
  • Thulium-Laserenukleation der Prostata (TmLEP)
  • Photoselektive Vaporisation der Prostata (PVP)
  • 36289 EBM
  • 36290 EBM

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Apparative, räumliche und organisatorische Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung