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Header Abrechnung und Honorar; Copyright: Adobe Stock / Thomas FrancoisHeader Abrechnung und Honorar; Copyright: Adobe Stock / Thomas Francois
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Termine Abschlagszahlungen

2. Quartal 2023
26.04.2023
26.05.2023
28.06.2023

3. Quartal 2023
27.07.2023
29.08.2023
27.09.2023

4. Quartal 2023
27.10.2023
28.11.2023
27.12.2023

Termine Restzahlungen

Die Restzahlungen erfolgen i. d. R. für das: 

  • 1. Quartal: Mitte/Ende Juli
  • 2. Quartal: Mitte/Ende Oktober
  • 3. Quartal: Mitte/Ende Januar
  • 4. Quartal: Mitte/Ende April

Fördertopf für Famulaturen 2023:
Berliner Vertragsärzt:innen, die Medizinstudierende als Famuli ausbilden, können bei der KV Berlin Unterstützung für das jeweils gezahlte Taschengeld beantragen. Für 2023 sind bereits alle Mittel ausgeschöpft. Derzeit ist keine Antragsstellung mehr möglich. Mehr Infos



Kontakt

Sprechzeiten Arztkontokorrent
Mo bis Do 7-15 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an das Service-Center.

Das Arztkontokorrent führt sämtliche Buchungen und Zahlungen an die Mitglieder der KV Berlin durch.

Sprechzeiten für Mitglieder

KV-Mitglieder erreichen Ihre Ansprechperson im Arztkontokorrent:

  • Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhr 

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an das Service-Center.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Arztkontokorrent keine inhaltlichen Fragen zum Honorarbescheid oder anderen Themen wie zum Beispiel die Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur (TI) beantworten kann. Hierzu informieren Sie sich bitte auf der Infoseite zur Kostenerstattung TI und den FAQ oder wenden sich an das Service-Center.

Bei technischen Problemen mit der Quartalsabrechnung schreiben Sie eine E-Mail an . Unser IT-Support wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Abschlagszahlungen

Die Abschlagszahlungen werden vom Arztkontokorrent auf Basis der Abrechnungsordnung der KV Berlin errechnet und ausgezahlt. Die monatlich gezahlte Abschlagszahlung beträgt in der Regel maximal 27,5 Prozent auf der Basis der zuletzt abgerechneten vier Quartalen. Innerhalb dieses Rahmens können Mitglieder die Abschlagszahlungen individuell anpassen. Hier ist jedoch ausschließlich eine Reduzierung der Abschlagszahlungen möglich.

Für die Erhöhung eines Abschlags wenden sich Mitglieder an ihre Ansprechperson im Arztkontokorrent. Für eine Reduzierung der eigenen Abschlagszahlung steht eine Abfrage im Online-Portal (Online-Portal -> Abschlagszahlung) bereit. Bitte beachten: Die Hoheit über die Ermittlung des möglichen Abschlags obliegt nach wie vor der KV Berlin.

Bei der Meldung von Änderungen der Abschlagszahlungen über das Online-Portal ist insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Die Nutzung der Abfrage ist nur nach Eingabe der Chef-PIN möglich. 
  • Neupraxen können die Höhe der Abschläge nicht anpassen (Erläuterung siehe unten).
  • Im ersten Monat eines Quartals (Januar/April/Juli/Oktober) steht die Abfrage für Abschlagszahlungen nicht zur Verfügung, da diese zu dieser Zeit auf Basis des Durchschnitts der Honorargutschriften aus den vier zuletzt abgerechneten Quartalen unter Berücksichtigung von Korrekturen und Überzahlungen neu berechnet werden. Die Eingabe konstanter Abschläge sowie Beträge von 0,00 EUR sind hiervon ausgenommen.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Meldung von Abschlagszahlungen, finden Sie in den FAQ.

Hinweis für Neupraxen: Neupraxen können zunächst keine Wunschabschläge über die Abfrage an die KV melden. Auch die dafür notwendige Chef-PIN erhalten Neupraxen in der Regel ein halbes Jahr nach der Zulassung. Für Neupraxen gilt folgendes Verfahren: Bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung müssen Praxen ihre Fallzahlen an die jeweils zuständige Ansprechperson im Arztkontokorrent melden. An dieser Meldung, zusammen mit dem Fachgruppendurchschnitt, bemisst sich die Festlegung der Abschlagszahlungen.