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Abrechnung / Honorar
Termine Abschlagszahlungen
3. Quartal 2025
29.07.2025
27.08.2025
26.09.2025
4. Quartal 2025
29.10.2025
26.11.2025
23.12.2025 (Heiligabend/Silvester keine Bankarbeitstage)
Termine Restzahlungen
Die Restzahlungen erfolgen i. d. R. für das:
- 1. Quartal: Mitte/Ende Juli
- 2. Quartal: Mitte/Ende Oktober
- 3. Quartal: Mitte/Ende Januar
- 4. Quartal: Mitte/Ende April
Weitere Informationen
FAQ zu Abschlags- und Restzahlungen etc.
Kontakt
Sprechzeiten Arztkontokorrent
Mo bis Do 7-15 Uhr
Hinweis: Bitte geben Sie bei Anfragen die BSNR der Praxis an.
Arztkontokorrent
Das Arztkontokorrent führt sämtliche Buchungen und Zahlungen an die Mitglieder der KV Berlin durch.
Inhaltliche Fragen zu den dazugehörigen Bescheiden werden nicht durch das Arztkontokorrent beantwortet.
Sprechzeiten des Arztkontokorrents
Für Fragen rund um die Themen Zahlungen und Buchungen ist das Arztkontokorrent zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag bis Donnerstag von 7 bis 15 Uhr
Bitte beachten Sie: Das Arztkontokorrent beantwortet keine inhaltlichen Fragen zum Honorarbescheid oder zu anderen Themen wie zum Beispiel der Kostenerstattung für die Telematikinfrastruktur (TI). Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auf der Infoseite zur Kostenerstattung TI, den FAQ oder wenden sich an das Service-Center.
Bei technischen Problemen mit der Quartalsabrechnung wenden Sie sich bitte per E-Mail an online-abrechnung@kvberlin.de. Der IT-Support der KV Berlin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Sie es einmal nicht schaffen Ihre Abrechnung innerhalb der Frist abzugeben, wenden Sie sich bitte schriftlich an: abrechnungsfrist@kvberlin.de
Abschlagszahlungen
Die Abschlagszahlungen werden vom Arztkontokorrent auf Basis der Abrechnungsordnung der KV Berlin errechnet und und ausgezahlt. Die monatlich gezahlte Abschlagszahlung beträgt in der Regel maximal 27,5 Prozent auf der Basis der zuletzt abgerechneten vier Quartalen (nicht eingereichte Quartale).
Für die Erhöhung des Abschlages, wenden sich KV-Mitglieder bitte an ihre jeweilige Ansprechperson im Arztkontokorrent.
Innerhalb des berechneten maximalen Abschlages können unsere Mitglieder individuelle Anpassungen vornehmen.
Hier ist jedoch ausschließlich eine Reduzierung der Abschlagszahlungen möglich.
Für eine Reduzierung der eigenen Abschlagszahlung steht eine Abfrage im Online-Portal (Online-Portal -> Abschlagszahlung) bereit. Bitte beachten Sie: Die Hoheit über die Ermittlung des möglichen Abschlags obliegt nach wie vor der KV Berlin.
Bei der Meldung von Änderungen der Abschlagszahlungen über das Online-Portal ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Die Nutzung der Abfrage ist nur nach Eingabe der Chef-PIN möglich.
- Im ersten Monat eines Quartals (Januar/April/Juli/Oktober) steht die Abfrage für Abschlagszahlungen nicht zur Verfügung, da diese zu dieser Zeit auf Basis des Durchschnitts der Honorargutschriften aus den vier zuletzt abgerechneten Quartalen unter Berücksichtigung von Korrekturen und Überzahlungen neu berechnet werden.
- In diesen Monaten ist ausschließlich 0,00 € möglich (auch für alle Folgemonate im jeweiligen Quartal).
Neupraxen können die Höhe der Abschläge nicht anpassen
Hinweis für Neupraxen
Neupraxen können zunächst keine Abschlagsänderungen im Abschlagsportal eintragen. Nach einem halben Jahr werden Neupraxen automatisch für das Wunschabschlagsportal freigeschaltet.
Für Neupraxen gilt folgendes Verfahren:
Bis zur Einreichung der zweiten Quartalsabrechnung (6 Monate) müssen Praxen ihre Fallzahlen/genehmigte Wochenstunde (KZT/LZT für Psychologische Psychotherapeuten) immer zwischen dem 15. und 18. eines Monats an ihre jeweils zuständige Ansprechperson im Arztkontokorrent melden.
Anhand dieser Meldung wird der Abschlag zur Abschlagszahlungen festgelegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass keine genauen Angaben zum Errechnen des Abschlages gemacht werden.
030 / 31 003-
Meldung von Scheinzahlen (ärztliche Leistungserbringer:innen) | |
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-208 | Fachgruppe Augenärzte, Kinderärzte, Laborärzte/Mikrobiologen, Lungenärzte, Nervenärzte/Neurologen und Ärzte für Kinder- und Jugendpsychatrie |
-236 | Fachgruppe Internisten, MVZ, Radiologen, Urologen und Nuklearmediziner |
-237 | Fachgruppe Chirurgen, Gynäkologen, HNO-Ärzte und Dermatologen |
-536 | Fachgruppe Anästhesisten, Laborgemeinschaften, Mund-, Zahn,- Kiefer- und Gesichtschirurgen, Neurochirurgen, Orthopäden, Pathologen und Allgemeinmediziner |
Meldung von genehmigten Wochenstunden (KZT/LZT) | |
(Keine Probatorik, keine Sprechstunde und keine Akut-Therapie) | |
-260 | Fachgruppe Psychiatrie/Psychotherapie, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten, Ärzte f. Psychotherapeutische /Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie |
Meldung von Scheinzahlen/Fällen | |
-260 | Fachgruppe Physikalische. u. Rehabilitative Medizin |
Zahlungsavis
Das Zahlungsavis zur Restzahlung ist ausschließlich im Online-Portal abrufbar (unter „Profil“ → „Meine Dokumente/Abrechnungen“ → „Dokumente abrufen“. Bitte achten Sie auf den Login mit der Chef-PIN).
Bei Fragen rund um Ihre „Dokumente abrufen“ wenden Sie sich bitte an das Service-Center der KV Berlin:
- 030 / 31003 999
- Service-Center@kvberlin.de
- Kontaktformular
Änderung der Bankverbindung
Bitte teilen Sie der KV Berlin eine neue Bankverbindung schriftlich mit. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen nicht auf ein falsches Bankkonto geleistet werden.
Zur Änderungsmitteilungen füllen Sie bitte das Formular Änderung der Bankverbindung aus und senden es unterschrieben und mit Ihrem Praxisstempel versehen an die KV Berlin zurück.
Bei einer Berufsausübungsgemeinschaft muss das Formular von allen Praxispartnern unterschrieben werden.
Bei einer angezeigten Forderungsabtretung (Zession) ist die KV Berlin verpflichtet, auf dieses Bankkonto sämtliche Honorarzahlungen zu leisten. In einem solchen Fall ist keine Änderung der Bankverbindung möglich.
Dokumente
Formular Änderung der Bankverbindung
Formular Änderung der Bankverbindung (nur für MVZ und Institute)