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Sie möchten sich über die seit 1. Januar 2024 geltende neue HVM-Systematik informieren? Die KV Berlin stellt Ihnen in der Mediathek einen Videovortrag zu den Änderungen bereit.



Jede Kassenärztliche Vereinigung handelt jährlich mit den Krankenkassen die Gesamtvergütung aus, die als Honorar an die Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten ausgezahlt wird. 

Dieses Honorar wird auf Basis des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) verteilt und steht den Praxen in Form eines Regelleistungsvolumens (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens (QZV) quartalsweise zur Verfügung. Aus dem RLV und QZV erhalten die Praxen die Vergütung ihrer Leistungen. Hinzu kommen Leistungen, die extrabudgetär vergütet werden.

Der jeweilige Wert der ärztlichen Leistungen ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. Darin ist jede Leistung mit einem Punktwert bewertet. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Orientierungspunktwert, ergibt sich eine Bewertung in Euro und Cent. 

Gesamtvergütung
Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen
2022: Basis-Euro-Volumen, Zusatz-Euro-Volumen und Praxis-Euro-Volumen
2024: HVM-Anpassungen zum 1. Januar
Quartalspunktwerte
Besonderheiten in der Honorarverteilung

Laborleistungen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Neuärztinnen und -ärzte