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Sie möchten sich über die ab 1. Januar 2024 geltende neue HVM-Systematikinformieren? Die KV Berlin stellt Ihnen in der Mediathek einen Videovortrag zu den Änderungen bereit.



Jede Kassenärztliche Vereinigung handelt jährlich mit den Krankenkassen die Gesamtvergütung aus, die als Honorar an die Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten ausgezahlt wird. 

Dieses Honorar wird auf Basis des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) verteilt und steht den Praxen in Form eines Regelleistungsvolumens (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens (QZV) quartalsweise zur Verfügung. Aus dem RLV und QZV erhalten die Praxen die Vergütung ihrer Leistungen. Hinzu kommen Leistungen, die extrabudgetär vergütet werden.

Der jeweilige Wert der ärztlichen Leistungen ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. Darin ist jede Leistung mit einem Punktwert bewertet. Multipliziert mit dem aktuell gültigen Orientierungspunktwert, ergibt sich eine Bewertung in Euro und Cent. 

Zum 1. Januar 2024 wurde der HVM angepasst. 
Die Anpassungen im Überblick:
- Kürzung der RLV-relevanten Fälle um 10 Prozent (entsprechendes gilt für L-QZV) auf Arztgruppenebene und auf Praxisebene
- Damit werden die RLV-relevanten Fälle der Praxis im Rahmen der Zuweisung ebenfalls um 10 Prozent gekürzt
- Weniger Fälle bei gleicher Vergütungsmenge führen bei der Fallwertberechnung zu einem entsprechend höheren RLV-Fallwert. In der Konsequenz bleibt das Budget (RLV und QZV) durch diese Rechenoperation für die Praxis gleich hoch.
- Absenkung der Restquote um 50 Prozent

Mehr zu den Hintegründen der Anpassungen lesen Sie hier

Gesamtvergütung
Regelleistungsvolumen und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen
2022: Basis-Euro-Volumen, Zusatz-Euro-Volumen und Praxis-Euro-Volumen
Quartalspunktwerte
Besonderheiten in der Honorarverteilung

Laborleistungen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Neuärztinnen und -ärzte