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Onkologie

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

Bundeseinheitliche Vereinbarung

  • 86510 Behandlung florider Hämoblastosen
  • 86512 Behandlung solider Tumore
  • 86514 Intrakavitär applizierte medikamentöse Tumortherapie (Zuschlag für 86510 und 86512)
  • 86516 Intravasal applizierte medikamentöse Tumortherapie (Zuschlag für 86510 und 86512)
  • 86518 Palliativversorgung (Zuschlag für 86510 und 86512)
  • 86520 Orale medikamentöse Tumortherapie (Zuschlag für 86510 und 86512)

Regionale Vereinbarung Berlin

  • Qualifikationszuschlag zu den Leistungen der „Onkologie-Vereinbarung“

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung