Kassenärztliche Vereinigung Berlin Für Praxen Alles für den Praxisalltag Verträge und Recht Verträge der KV Berlin Ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung
Verträge und Recht
Vertrag über die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung
Vertrag
gültig vom: 01.04.2020
Vertrag vom 18.03.2020 über die ärztliche Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung auf Grundlage von § 75 Abs. 68GBV
Anlagen
Anlage 1: Kostenübernahmeschein (KV ambulant) (Kein Druck möglich, Bezug über Clearingstelle)
Anlage 2: Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der EU-Richtlinie 2013/33/EU des Rates
Anlage 3: Vertrag über die Verwendung von Sprechstundenbedarf im Rahmen der ärztlichen Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung

