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Spezialisierte Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 30920 EBM Zusatzpauschale für die Behandlung eines HIV-Infizierten ohne antiretrovirale Therapie
  • 30922 EBM Zuschlag für die Behandlung eines HIV-Infizierten mit antiretroviraler Therapie
  • 30924 EBM Zuschlag für die Behandlung eines Patienten mit HIV- assoziierten Erkrankungen, Aids-definierenden Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen Koinfektionen (z.B. Hepatitis B/C, Tuberkulose), ggf. mit antiretroviraler Therapie

 


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche Voraussetzungen
Organisatorische Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume