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Für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin sind spezielle Fahrzeuge im EinsatzFür den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin sind spezielle Fahrzeuge im Einsatz
Fahrzeug des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Copyright: KV Berlin /Christof Rieken
Kontakt

Abteilungsleiter
Volker Wiggers

Fahrender Dienst – ÄBD-Büro
Heike Müller / Thomas Wille / Jan Warbein
030 31 003-267


Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche – NDP-Büro
Pia Bachmann / Jeannette Grünberg / Stefanie Krause / Luisa Schmidt
030 31 003-602

Bitte Bürozeiten beachten:
Mo. bis Do.: 8.30–12 Uhr / 14–16 Uhr
Fr.: 8.30–14 Uhr

Mi 14-16 Uhr vorrübergehend keine telefonische Erreichbarkeit des ÄBD-Büros

 

Eine Kernaufgabe der KV Berlin ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin. Dazu gehört die Organisation eines ambulanten Notdienstes. Zur Teilnahme an diesem ärztlichen Bereitschaftsdienst berechtigt oder verpflichtet sind grundsätzlich alle in eigener Praxis niedergelassenen Mitglieder der KV Berlin, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen nach § 311 SGB V sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte. Durchgeführt und organisiert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst auf der Grundlage der von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossenen Bereitschaftsdienstordnung.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst umfasst verschiedene Dienste. Dieser Überblick informiert über Teilnahmevoraussetzungen und Regelungen. Auch Antragsformulare zum Download stehen hier bereit.

Sollten Sie in beiden Dienstarten hospitieren müssen, melden Sie sich bitte auch in beiden Dienstarten jeweils einmal an, da es sich hier um zwei unterschiedliche Zuständigkeiten handelt.

Fahrenden Dienst

In der Regel fordert die Ärztekammer Berlin im Rahmen der Facharztausbildung den Nachweis einer 30-stündigen Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Anmeldung zum Dienst

Weiterbildungsassistenten, die im Rahmen der Facharztausbildung Allgemeinmedizin im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin hospitieren möchten, registrieren sich bitte über das Online-Formular.

Bitte beachten: Die Dienstplanung im fahrenden Dienst erfolgt monatlich. Hospitationstermine werden somit für den laufenden Monat vergeben. Termine für den Folgemonat werden frühestens am 20. Tag des laufenden Monats vergeben.

Regelungen

Formulare für Teilnahmenachweis / weitere Dokumente


Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche

In der Regel verlangt die Ärztekammer Berlin im Rahmen der Facharztausbildung den Nachweis einer 60-stündigen Teilnahme am kinder- und jugendärztlichen Bereitschaftsdienst. Diese Stunden können im Rahmen von Diensten an den KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche absolviert werden.

Anmeldung zum Dienst

Weiterbildungsassistenten, die im Rahmen der Facharztausbildung Allgemeinmedizin im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin hospitieren möchten, registrieren sich bitte über das Online-Formular.

Bitte beachten: Die Dienstplanung im Notdienst für Kinder und Jugendliche erfolgt quartalsweise. Hospitationstermine werden somit für das laufende Quartal vergeben. Termine für das Folgequartals werden frühestens vier Wochen vor Quartalsbeginn vergeben.

Regelungen

Formulare für Teilnahmenachweis