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Praxisnetze

In Praxisnetzen schließen sich Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) verschiedener Fachrichtungen regional zusammen. Das Ziel liegt in einer interdisziplinären, kooperativen und wohnortnahen ambulanten medizinischen Versorgung.

In einem Praxisnetz sind auch Kooperationen mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens, wie bspw. Krankenhäusern, Physiotherapeut:innen, Hebammen etc. möglich.

Grundlage für die Anerkennung eines Praxisnetzes
Die Rahmenvorgabe der KBV für die Anerkennung eines Praxisnetzes gemäß § 87b Abs. 4 SGB V umfasst acht Strukturvorgaben und bestimmte Versorgungsziele, die nachgewiesen werden und einen Kriterienkatalog erfüllen müssen.  Auf der Grundlage dieser Kriterien hat die KV Berlin in einer Richtlinie die Anerkennung von Praxisnetzen konkretisiert. In begründeten Fällen, insbesondere bei regionalen Besonderheiten, kann von den Vorgaben abgewichen werden.

Anerkennung von Praxisnetzen
Besonders förderungswürdige Praxisnetze können sich auf Antrag und nach Prüfung der Strukturvorgaben und Versorgungsziele von der KV Berlin auf drei unterschiedlichen Stufen (Basis, Stufe I, Stufe II) anerkennen lassen.

  1. An dem Praxisnetz sind mindestens 20 sowie maximal 100 vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen beteiligt (ggf. Ausnahmeregelung). Die Teilnahme ist nur an einem Praxisnetz möglich.
  2. Es sind mindestens drei Fachgruppen im Praxisnetz vertreten, darunter Ärzt:innen aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich.
  3. Das Praxisnetz erfasst mit den Betriebsstätten der teilnehmenden vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen ein auf die wohnortnahe Versorgung bezogenes zusammenhängendes Gebiet.
  4. Die teilnehmenden vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen haben sich zu einem Praxisnetz in einer der folgenden Rechtsformen zusammengeschlossen:
    • Personengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • eingetragener Verein
    • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  5. Das Praxisnetz besteht unter Berücksichtigung von 1. bis 4. seit mindestens zwei Jahren.
  6. Im Rahmen des Netzwerkes bestehen unter Berücksichtigung der Versorgungsziele nach § 4 verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit mindestens zwei (Basis-Stufe) bzw. drei (Stufe 1) nichtärztlichen oder stationären Leistungserbringer.
  7. Eine verbindliche Vereinbarung für die am Praxisnetz teilnehmenden Arztpraxen legt gemeinsame Standards, insbesondere zu den folgenden Aspekten fest:
    • Unabhängigkeit gegenüber Dritten (zum Beispiel Pharmaindustrie)
    • Einhaltung von vereinbarten Qualitätsmanagementverfahren und -zielprozessen
    • Beteiligung an vereinbarten Maßnahmen zum Wissens- und Informationsmanagement
  8. Das Praxisnetz hält die folgenden Managementstrukturen vor:
    • eine als eigene Organisationseinheit ausgewiesene Geschäftsstelle des Netzes („Netzbüro“) mit definierten Geschäftszeiten, benannten Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten
    • eine:n Geschäftsführer:in (Netzmanager:in)
    • eine:n ärztliche:n Leiter:in beziehungsweise Koordinator zur Umsetzung der Vorgaben nach Nr. 7
  9. Das Praxisnetz erfüllt die in § 4 Abs. 1 geforderten Versorgungsziele und Kriterien entsprechend der jeweiligen Stufe sowie unter Berücksichtigung der Anlage 1 ("Patientenzentrierung", “Kooperative Berufsausübung”, “Verbesserte Effizienz/Prozessoptimierung”).
  10. Das (anerkannte) Praxisnetz ist mit seiner Veröffentlichung auf der Internetseite der KV Berlin einverstanden.
  • Die Anforderungen sind nach Ablauf von fünf Jahren nach der Anerkennung des Praxisnetzes unaufgefordert erneut gegenüber der KV Berlin nachzuweisen.
  • Das anerkannte Praxisnetz verpflichtet sich, jährlich ergänzende Strukturdaten für die Versorgungsberichte der KBV sowie einen Praxisnetzbericht an die KV Berlin zu übermitteln.


Praxisnetze, die den Vorgaben entsprechen und die Qualität sowie die Effizienz der Patient:innenversorgung im Rahmen einer intensivierten fachlichen Zusammenarbeit steigern, können von der KV Berlin projektbezogen finanziell gefördert werden.

Dokumente zum Download
Antrag auf Anerkennung von Praxisnetzen (Antrag derzeit noch nicht verfügbar)
Antrag auf projektbezogene Förderung von anerkannten Praxisnetzen

Weitere Informationen zur Gründung, Anerkennung und Förderung eines Praxisnetzes finden Sie auch auf der Website der KBV.

PIBB – Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg GmbHGeschäftsführung: Herr Dr. Michael Krebs, FA f. Psychiatrie und Psychotherapie
Geschäftsstelle: Tegeler Weg 4, 10589 Berlin
030 / 221 931 08
030 / 221 931 09

www.pi-bb.de

(anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 26.06.2014)
PNT – Praxisnetz Neukölln-Tempelhof e.V.Geschäftsführung: Frau Katrin Osterberg, FÄ f. Allgemeinmedizin
Geschäftsstelle: Buckower Damm 221c, 12349 Berlin 
030 / 208 476 696

www.agban.de

(anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 11.06.2020)
PNR – Praxisnetz Reinickendorf e.V.Geschäftsführung: Frau Dr. med. Claudia Ussat, FÄ f. Innere Medizin
Geschäftsstelle: Bläßhuhnweg 9, 13503 Berlin
030 / 208 476 696

www.agban.de

(anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 11.06.2020)
Praxisnetz Arztnetz City Nord e.V.Geschäftsführung: Herr Dr. med. Manfred Lapp, FA f. Allgemeinmedizin
Geschäftsstelle: Müllerstraße 40b, 13353 Berlin
030 / 208 476 696

www.agban.de

(anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 05.11.2020)
Praxisnetz Gesundheitsnetz Südost e.V.Geschäftsführung: Frau Dr. med. Franziska Drephal, FÄ f. Innere Medizin
Geschäftsstelle: Wendenschloßstraße 367, 12557 Berlin
030 / 63 63 224

www.gso-berlin.info

(anerkannt durch die Vertreterversammlung der KV Berlin am 05.11.2020)
Praxisnetz PNC Charlottenburg e.V.Geschäftsführung: Herr Dr. med. Frank-Werner Kirstein, FA f. Innere Medizin
Geschäftsstelle: Bismarckstraße 79, 10627 Berlin
030 / 208 476 696

www.agban.de 

(anerkannt durch den Vorstand der KV Berlin am 11.01.2022)
Praxisnetz PNNO Nordost e.V.Geschäftsführung: Herr Dr. med. Kersten Schulz, FA f. Nervenheilkunde
Geschäftsstelle: Schönstraße 5-7, 13086 Berlin
030 / 208 476 696

www.agban.de

(anerkannt durch den Vorstand der KV Berlin am 11.01.2022)