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Seit der Einführung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) gelten für Praxen und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM).

Qualitätsmanagement ist ein Instrument der Praxisführung zum Beispiel zur internen/externen Qualitätssicherung und um die Praxisorganisation zu professionalisieren. Die Einführung von QM ermöglicht die kontinuierliche Verbesserung bestehender Arbeitsprozesse, klare Zuständigkeiten und Verantwortung sowie eine effektive (schnittstellenübergreifende) Kommunikation zwischen Patient:innen, Mitarbeiter:innen und Praxisinhaber:innen.

Einführung von Qualitätsmanagement ist verpflichtend
Gemäß § 135a Abs. 2 SGB V sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Psychologische Psychotherapeut:innen verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die unten aufgeführten Methoden und Instrumente sind dabei zu berücksichtigen.

Welches QM-System sie wählen, steht den Ärzt:innen beziehungsweise Einrichtungen frei. Die QM-Richtlinie legt jedoch die Grundelemente und Instrumente wie zum Beispiel regelmäßige Teambesprechungen, Checklisten, Fragebögen und mehr fest. Wichtig: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung der Praxis gibt es nicht!

Die Richtlinie regelt die Umsetzung folgender QM-relevanten Methoden und Instrumente:

  • Messen und Bewerten von Qualitätszielen
  • Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
  • Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
  • Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
  • Schnittstellenmanagement
  • Checklisten
  • Teambesprechungen
  • Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
  • Beschwerde- und Risikomanagement
  • Patienteninformation und –aufklärung
  • Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme
  • Notfall-, Hygiene und Schmerzmanagement
  • Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
  • Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt

Überprüfung durch Stichproben
Die KV Berlin ist verpflichtet, jährlich den Einführungs- und Entwicklungsstand von Qualitätsmanagement mittels eines Fragebogens zu erheben und die Ergebnisse an den Gemeinsamen Bundesausschuss zu berichten. 

Darüber hinaus kann die KV Berlin auf der Grundlage der Ergebnisse als Unterstützungsangebot bedarfsgerechte und praxisnahe Angebote wie beispielsweise Workshops und Beratungsmodule zu Fragen des praxisinternen Qualitätsmanagements entwickeln. 

„Mein PraxisCheck“ - Online-Selbsttest
Patientenbefragung