Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: Psychoanalyse als Einzel- und/oder Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen
Abschnitt 35.1 EBM
- 35130 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Kurzzeitzeittherapie)
- 35131 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Langzeitzeittherapie)
- 35140 EBM Biographische Anamnese
- 35141 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die vertiefte Exploration
- 35150 EBM Probatorische Sitzung
- 35151 EBM Psychotherapeutische Sprechstunde
- 35152 EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung
- 35163 - 35169 EBM Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
- 35173 - 35179 EBM Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Abschnitt 35.2.1 EBM
Analytische Psychotherapie in Einzelbehandlung
- 35411 EBM Kurzzeittherapie 1
- 35412 EBM Kurzzeittherapie 2
- 35415 EBM Langzeittherapie
Abschnitt 35.2.2 EBM
Analytische Psychotherapie in Gruppenbehandlung
- 35523 - 35529EBM Kurzzeittherapie 1 und 2
- 35533 - 35539 EBM Langzeittherapie
Abschnitt 35.2.3 EBM
Strukturzuschläge (werden durch die KV zugesetzt)
- 35571 EBM Einzeltherapie
- 35572 EBM Gruppentherapie
- 35573 EBM Psychotherap. Sprechstunde/Akutbehandlung
Abschnitt 35.3 EBM
- 35600 - 35602 EBM Anwendung und Auswertung von Testverfahren/Verfahren
Wer kann die Leistung beantragen?
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten
Fachliche Anforderungen
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
und
- Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der analytischen Psychotherapie
und für die Zusatzqualifikation gemäß gemäß § 7 Abs. 4
Gruppenpsychotherapien
- Nachweis über mindestens 40 DStd. analytischer Selbsterfahrung in der Gruppe
und
- Nachweis über mindestens 24 DStd. eingehender Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie
und
- Nachweis über mindestens 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlungen mit analytischer Psychotherapie
und
- Nachweis über mindestens 40 Supervisionsstunden
Hinweis: Die entsprechende Zusatzqualifikation muss an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein.
Wichtig: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume