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Rheumatologie-Vereinbarung (AOK Berlin)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • Rheumatologisch verantwortlicher Arzt
    SNR 99006 Zuschlag für die Überweisung an Schwerpunkt-Rheumatologen zur Früherkennung bei Verdacht
  • Schwerpunkt-Rheumatologen
    SNR 99007 Zuschlag für Beginn der Frühdiagnostik binnen zwei Wochen nach Überweisung mit Therapieplan und Rücküberweisung
    SNR 99008 Zuschlag zur Behandlung eines Patienten mit einer der in EBM-Nr. 13700 genannten Indikationen in Zusammenarbeit mit dem rheumatologisch verantwortlichen Arzt

ACHTUNG: Der Vertrag mit der AOK Nordost endet zum 30. September 2024. Eine Abrechnung der vg. Nummern und die Zählziffer 99005 ist für die Versicherten der AOK Nordost somit ab dem 1. Oktober 2024 nicht mehr möglich.


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung / § 3 - Rheumatologisch verantwortlicher Arzt
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung / § 4- Schwerpunkt-Rheumatologe